Scheurell: Flexiblere Lösungen im ländlichen Raum
Der Landtag von Sachsen-Anhalt wird in dieser Woche abschließend über das Landesentwicklungsgesetz Sachsen-Anhalt beraten. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe für Landesentwicklung und Verkehr der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Frank Scheurell:
„Mit dem Landesentwicklungsgesetz werden vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung flexible Lösungen vor Ort erleichtert. Nach bisheriger Rechtslage sind weniger als 70 Einwohner/km² im Landkreis Voraussetzung dafür, dass im Rahmen des Zentrale-Orte-Systems spezifische Lösungen zur Sicherung der Daseinsvorsorge entwickelt werden können. Das hat zur Folge, dass dünn besiedelte Räume unterhalb der Kreisebene keine Chance auf spezifische Lösungen oder Förderungen haben. Künftig entfällt die Bezugnahme auf den Landkreis. Der Regionalen Planungsgemeinschaft steht somit in Zukunft ein Ermessen zu, um punktuelle Lösungen auch unterhalb der Kreisebene zu ermöglichen. Denn klar ist: Die Raum- und Siedlungsstruktur sowie die Bevölkerungsverteilung in den Landkreisen sind sehr heterogen.
Außerdem wird die Struktur der Landes- und Regionalplanung gestrafft, ohne dass in bewährte Abläufe der Fachverfahren eingegriffen wird. Künftig genügen auch in Sachsen-Anhalt drei Ebenen der Landes- und Regionalplanung. Damit holen wir nach, was in anderen Flächenländern längst Realität ist.
Die Entwicklung der Windenergie wird weiter auf das Repowering in entsprechenden Vorrang- und Eignungsgebieten konzentriert. Künftig müssen im Landkreis mindestens zwei alte Windkraftanlagen vollständig zurückgebaut werden, bevor eine noch leistungsstärkere neue Anlage im Windeignungsgebiet in Betrieb gehen kann. Hierfür gelten dann im Windeignungsgebiet verringerte Abstandsgebote zwischen den Anlagen. Mit dieser Regelung wird die gewachsene Kulturlandschaft in Sachsen-Anhalt vor überzogener Verspargelung geschützt und eine Fehlentwicklung der 1990er Jahre repariert. Entscheidend ist nicht, wie viele Windräder sich drehen, sondern welcher Energieertrag sinnvollerweise verbraucht werden kann.
Der Hochwasserschutz wird als gesetzlicher Grundsatz der Raumordnung weiter gestärkt. Bei raumbedeutsamen Maßnahmen und Planungen sind die Belange des Hochwasserschutzes künftig in besonderer Weise zu berücksichtigen. Damit erhält der Hochwasserschutz bei der künftigen Aufstellung von Raumordnungsplänen das notwendige Gewicht und nachfolgende Verwaltungsverfahren werden erleichtert. Damit sollen Hochwasserschutzmaßnahmen künftig schneller als bisher realisiert werden können.“