Schachtschneider/Leimbach: Hochwasserschutz muss weiterhin oberste Priorität haben
Die Landesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren und zur Verbesserung der Verteidigung im Hochwasserschutz in den Landtag eingebracht. Dieser wurde in die Ausschüsse für Umwelt; Inneres und Sport; Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; Recht, Verfassung und Gleichstellung sowie Landesentwicklung und Verkehr überwiesen und sieht Änderungen in fünf unter-schiedlichen Gesetzen vor.
Dazu erklärt Andreas Schachtschneider, Mitglied der Arbeitsgruppe für Um-welt der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt und Redner im Plenum: „In Zeiten ohne Hochwasser oder gar einer historischen Trockenheitsperiode, ist die Versuchung groß, die notwendige Priorität für den Hochwasserschutz nicht mehr zu sehen und das Geld für andere Dinge auszugeben. Der Schutz von Menschenleben sowie von Hab und Gut muss allerdings weiterhin oberste Priorität besitzen. Dies bedeutet, möglichst schnell alle Hochwasserschutzanlagen nach den Hochwasserereignissen 2013 wieder zu ertüchtigen bzw. wie vorgesehen alle Deiche dem aktuellen Stand der Technik anzupassen.“
„Seit den Hochwasserereignissen 2013 hat sich im Land sehr viel getan. Die Hochwasserschutzkonzeption des Landes wurde aktualisiert, die Hochwasserrisikomanagementrichtlinie mit der Erarbeitung von Hochwasserrisikomanagementplänen wird umgesetzt, unsere Deiche werden saniert, die Hochwasservorhersage optimiert und v. a. der Hochwasserrückhalt in der Fläche verbessert. Die Beteiligung der Kommunen wird verstärkt und ein Kommunales Hochwasserschutzprogramm soll noch in diesem Jahr anlaufen, damit auch die Kommunen eigene Anschaffungen vornehmen können, um beispielsweise ihre Wasserwehren auszurüsten. Wir brauchen allerdings, um eine Beschleunigung der Verfahren zu erreichen, Veränderungen beim Planungsrecht auf EU- und Bundesebene“, ergänzt der umweltpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Thomas Leimbach.