Sachsen-Anhalt wird seiner humanitären Verantwortung gerecht
Zur heutigen Landtagsdebatte um den Antrag „Umfassende Asylkostenerstattung langfristig sicherstellen“ erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Jens Kolze:
„Deutschland und einige andere Staaten der Europäischen Union sind derzeit das Ziel einer rapide ansteigenden Zahl von Menschen, die aus den unterschiedlichsten Gründen ihre Heimat verlassen, um in Mitteleuropa ein besseres Leben zu finden. In Sachsen-Anhalt hat sich bereits im ersten Quartal 2015 die Zahl der Asylanträge im Vergleich zum Vorjahresquartal verdreifacht.
Die Aufnahmezahlen zeigen: Unser Bundesland wird seiner humanitären Verantwortung gerecht und nimmt nach Kräften Asylsuchende und Flüchtlinge auf.
Neben den Schicksalen der Menschen und Rechtsfragen geht es beim Thema Asyl auch immer um die Kosten. Hierbei ist es nicht neu, dass sich die Länder und vor allem die Kommunen mit der Aufgabe der Unterbringung und Versorgung von Schutzsuchenden finanziell überfordert sehen. Der Handlungsdruck für die Kommunen ist groß. Der Bund und die Länder haben sich daher darauf verständigt, die Länder bei der Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Gesundheitsvorsorge von Asylbewerbern hinsichtlich der entstehenden Mehrbelastungen zu entlasten. Der auf Sachsen-Anhalt entfallende Anteil von wird dabei vollständig den Kommunen zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus hat das Land im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes Mittel zur Milderung der finanziellen Mehrbelastungen der Landkreise und kreisfreien Städte von ursprünglich 13 auf 23 Millionen Euro erhöht. Zukünftig könnten die Kommunen durch eine dauerhafte zusätzliche Übernahme der Unterbringungskosten für Asylbewerber und Flüchtlinge durch den Bund spürbar entlastet werden.
Alle Fraktionen im Landtag vereint das Ziel, eine Willkommenskultur im Land und in den Kommunen zu befördern. Darüber hinaus möchte die Opposition im Landtag allen Menschen, die aus welchen Gründen auch immer nach Deutschland kommen, auch ein dauerhaftes Bleiberecht zusichern. Hier vertreten wir eine dezidiert andere Sichtweise: Den in Deutschland ankommenden Bedrängten muss die erforderliche Hilfe gewährt werden. Unberechtigte müssen Deutschland bzw. die EU unverzüglich wieder verlassen. Das ist der richtige Weg. Diejenigen,
• für die kein Asylgrund besteht, da sie politisch nicht verfolgt sind oder aus einem sicheren Herkunftsland kommen
• und die auch keinen Flüchtlingsschutz oder subsidiären Schutz genießen,
haben Deutschland wieder zu verlassen. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass wir deutlich mehr Menschen als Norwegen aufnehmen, aber auch erstaunlicher Weise bei deutlich weniger Menschen Abschiebungen vollziehen. Offensichtlich haben wir ein Vollzugsproblem, das wir uns im Innenausschuss auch mal näher anschauen sollten. Eine Beschleunigung der Asylverfahren nutzt nichts, wenn die Menschen trotz Ablehnung und fehlender Schutzgründe bleiben dürfen, da sie nicht abgeschoben werden und so die Kapazitäten ausschöpfen, die wir für tatsächlich Schutzbedürftige dringend brauchen.“