Rosmeisl/Scheurell: Bürgerinnen und Bürger nicht auch noch für Rückbau zur Kasse bitten
Seit dem 15. Juni 2015 liegt die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU-Landtagsfraktion (http://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp6/drs/d4168cak.pdf) zum Rückbau von Windkraftanlagen vor. Daraus geht hervor, dass für weniger als 30 Prozent aller Windkraftanlagen in Sachsen-Anhalt Bürgschaften vorliegen. Auf solche Bürgschaften soll bei Zahlungsunfähigkeit eines Betreibers zurückgegriffen werden, um den Rückbau von ungenutzten Windkraftanlagen zu finanzieren. Dazu erklären der energiepolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt sowie der Vorsitzende der Arbeitsgruppe für Landesentwicklung und Verkehr, Steffen Rosmeisl und Frank Scheurell:
„Als CDU-Fraktion begrüßen wir die Entwicklungen in der Energiegewinnung aus Windkraftanlagen, setzen uns aber weiterhin dafür ein, dass diese mit Augenmaß vollzogen werden.
Mitte der 1990er Jahre setzte in Sachsen-Anhalt ein Wildwuchs von Windkraftanlagen ein. In Zukunft stellt sich vermehrt die Frage nach dem Rückbau entsprechender Anlagen. Insbesondere für die der rund 1.300 Windkraftanlagen außerhalb von Eignungsgebieten, wenn kein Repowering vorgesehen wird. Bislang wurden in Sachsen-Anhalt lediglich 16 Windkraftanlagen zurückgebaut. Zwar ist ein vollständiger Rückbau nach den inzwischen geltenden gesetzlichen Bestimmungen zwingend. Zu befürchten ist aber, dass Anlagen, die noch ohne eine Sicherung der Rückbaukosten zugelassen worden sind, der öffentlichen Hand zur Last fallen werden, soweit kein Repowering angestrebt wird. Lediglich für 28,66 Prozent aller Windkraftanlagen im Land liegen Bankbürgschaften vor, auf die nach endgültiger Nutzungsaufgabe einer Windkraftanlage zurückgegriffen könnte, um den Rückbau zu finanzieren.
Für die CDU-Landtagsfraktion bleibt es dabei: Die Änderung der Bauordnung zum 1. August 2004, mit der die Erteilung der Baugenehmigung für eine neue Windkraftanlage auch an die finanzielle Sicherung ihres Rückbaus geknüpft wurde, war richtig und notwendig. Aber die Entwicklung muss weiter beobachtet werden. Als Stimme der energiepolitischen Vernunft werden wir dies tun. Klar ist: Nachdem viele alte Windkraftanlagen ihren Betreibern in den vergangenen zwei Jahrzehnten gute Renditen aus dem EEG verschafft haben, darf die Allgemeinheit jetzt nicht auch noch auf den Kosten für deren Rückbau sitzen bleiben.“