Regierungsfraktionen einig über weitere Vorhaben im Nachtragshaushalt
Im Zuge der parlamentarischen Beratungen über den Nachtragshaushalt des Landes haben sich die Fraktionen von CDU und SPD heute über das weitere Verfahren und über eine Reihe von Vorhaben verständigt, die in die Sitzung des Finanzausschusses am morgigen Mittwoch eingebracht werden sollen.
Im Mittelpunkt des Nachtragshaushaltsentwurfs stehen deutlich verbesserte Hilfen für die Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern und eine wirksame Kostenerstattung für die durch die Unterbringung stark belasteten Kommunen. Aufgrund der derzeit noch ausstehenden Verständigung der Länder mit dem Bund über sein finanzielles Engagement soll der Nachtragshaushalt im Oktober abschließend behandelt werden. Die Entlastung für die Kommunen wird deshalb nicht aufgeschoben: Die Auszahlung der Auftragskostenpauschale, die regulär in sechs Raten über das Jahr verteilt erfolgt, wird vorgezogen. Sobald der Nachtragshaushalt in Kraft tritt, können die Mittel aus der künftigen Fallpauschale zur Asylbewerberunterbringung gezahlt werden.
„Mit diesem Verfahren sichern wir die Liquidität der Kommunen, bis der Nachtragshaushalt steht. Zur Kommunalentlastung gehört auch die erneute Aufstockung der kommunalen Sportförderung um 2 Millionen Euro jährlich“, erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, André Schröder.
„Mit dem Nachtragshaushalt werden die Bedingungen für Integration und für ein gutes Zusammenleben deutlich verbessert und die Kommunen finanziell entlastet“, so die SPD-Fraktionsvorsitzende Katrin Budde. „Zugleich hat die Koalition eine Reihe von politisch wichtigen Einzelvorhaben auf den Weg gebracht.“