Personalausstattung unserer Polizei muss den wachsenden Herausforderungen gerecht werden
Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, begrüßt die Debatte über die Personalausstattung der Polizei im Hinblick auf die aktuellen innenpolitischen Herausforderungen:
„Die Innere Sicherheit wird in Sachsen-Anhalt mit verschiedenen sicherheitsrelevanten Großeinsatzlagen konfrontiert. Das Aufgabenspektrum und die Einsatzbelastung unserer Polizei haben sich in den vergangenen Monaten in Anbetracht von Großdemonstrationen, der Absicherung von Fußballspielen und der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften stark erweitert. Dieser operativen Lageentwicklung müssen wir uns stellen.
Wir begrüßen daher die von Innenminister Holger Stahlknecht in aller Offenheit angestoßene Diskussion zur ‚Polizei light‛. Da es keinen Arbeitsmarkt für Polizisten gibt und die Ausbildung Jahre in Anspruch nimmt, müssen wir Nägel mit Köpfen machen. Ein möglicher Lösungsansatz ist es, Wachpolizisten auszubilden und ehemalige Bundeswehr-Feldjäger anzuwerben. So können wir kurzfristig eine Entlastung in bestimmten Aufgabenbereichen der Polizei, wie Objektschutz und Personenbewachung, herbeiführen. Wenn sich die Wachpolizisten im Dienst bewähren, sehe ich gute Chancen, sie in zwei Jahren durch zusätzliche Ausbildung in den mittleren Polizeivollzugsdienst zu übernehmen. Weiterhin rege ich ein Sondereinstellungsprogramm zur Stärkung der Bereitschaftspolizei an. Die Wachpolizei könnte den Übergang personell absichern und gleichzeitig als Rekrutierungsinstrument für angehende Polizeivollzugsbeamte dienen.
Darüber hinaus sind zukünftig noch mehr Beamte in den Polizeivollzugsdienst einzustellen. Für die Entwicklung des Personalkörpers der Landespolizei bis zum Jahr 2025 ist es unser Ziel, den Personalbestand nach belastungsorientierten Faktoren zu bestimmen, die Aufstiegsmöglichkeiten durch Ausschöpfung der Planstellenobergrenzen belastungsgerecht weiter zu entwickeln und die Polizeiverwaltung im erforderlichen Umfang zu sichern. Eine pauschale Begrenzung der Einstellungszahlen kann keine Lösung sein. Die Bevölkerungszahl sollte künftig nicht der alleinige Maßstab zur Bestimmung der Sollstärke bleiben. Um auf Belastungsaufwüchse bei der Polizei in Zukunft reagieren zu können, bedarf es einer Fortschreibung der Einstellungskorridore. Für den Fall, dass künftig bis zu 7.000 Vollzugsbeamte notwendig wären, entstünde ein Einstellungsbedarf von 350 Anwärtern jährlich.“