Novelle trägt zu einem modernen und bürgernahen Datenschutz bei
Zur zweiten Beratung des Entwurfs eines dritten Gesetzes zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften erklärt Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Es bestand bereits im September 2011 Konsens über alle Fraktionen hinweg, dass neben der schnell vorzunehmenden notwendigen Anpassung der datenschutzrechtlichen Vorschriften an die Vorgaben des EuGH auch die dringende Modernisierung des Datenschutzrechtes in Sachsen-Anhalt anzugehen. Durch Entschließungsanträge hat der Landtag gegenüber der Landesregierung seine Erwartungshaltung formuliert und Eckpunkte für eine erneute Novellierung festgelegt. Die Landesregierung hat geliefert und einen Gesetzentwurf vorgelegt, der gemeinsam mit unserem Landesbeauftragten für den Datenschutz erarbeitet worden ist und den Vorgaben des Landtages Rechnung trägt.
Neben dem Schutz sogenannter Whistleblowers sieht der Gesetzentwurf auch ein sogenanntes Jedermann-Anrufungsrecht, also das Recht auf Anrufung des Landesbeauftragten für den Datenschutz, vor. Weiterhin beinhaltet der Gesetzentwurf die Pflicht zur Information des Landesbeauftragten und der Betroffenen bei Datenpannen und eine Legaldefinition für die Verschlüsselung als wichtiges Element eines effektiven Datenschutzes. Darüber hinaus werden wir bei der Auftragsdatenverarbeitung erhöhte Anforderungen an die dafür zu treffenden Festlegungen und deren Kontrolle einführen und die Rechtsstellung des Datenschutzbeauftragten verbessern, indem seine Einsetzung nur aus wichtigem Grund widerrufen werden kann.
Bei den Ausschussberatungen haben die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD gemeinsam einen Änderungsantrag eingebracht, um die Unabhängigkeit des Landesdatenschutzbeauftragten auch bei Disziplinarverfahren gegen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle zu sichern. Wir haben hier die Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes übernommen und haben nunmehr geregelt, dass der Landtagspräsident ein Disziplinarverfahren nur mit Zustimmung des Landesbeauftragten einleiten kann. Dienstvorgesetzter ist und bleibt jedoch der Landtagspräsident. Aus Sicht der CDU-Fraktion trägt die Novelle zu einem modernen und bürgernahen Datenschutz bei.“