Novelle stärkt Beurteilungsspielraum der Behörden
Zur Einbringung der Novelle des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren erklärt Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Im Jahr 2009 ist das Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehen-den Gefahren in Kraft getreten. Im Ergebnis der Evaluierung können wir festhalten, dass sich sowohl unser modernes Hundegesetzes als auch das ihm zugrundeliegende Regelungskonzept grundsätzlich bewährt haben. Die eingebrachte Novelle ist Ergebnis der Anhörung im Innenausschuss und greift viele gute Vorschläge auf.
Ein Schwerpunkt der Novelle ist die Stärkung des Beurteilungs- und Ermessensspielraum der zuständigen Behörden und die gesetzliche Vorgabe zur Einbindung von Sachverstand bei Vorfällen mit Hunden im sogenannten Feststellungsverfahren. Wir werden also den Beurteilungs- und Wertungsspielraum der zuständigen Behörden bei der Prüfung der ‚Bissigkeit‛ für die Einstufung als ‚gefährlich‛ im Sinne des Gesetzes erweitern. Hierdurch kann ein als unver-hältnismäßig angesehener Verwaltungsaufwand bei ‚kleineren Vorfällen‛ o-der ‚bestimmungsgemäßem Gebrauch‛ vermieden werden. Wir haben hier Ergänzungs- und Klarstellungswünsche vieler Anzuhörenden aufgegriffen, ins-besondere im Hinblick auf Ausbildung, Zucht und Abrichtung von Jagd- und Polizeidiensthunden
Ein anderer wesentlicher Punkt ist die Streichung von gesetzlich vorgegebe-nen Restriktionen obwohl für einen als ‚gefährlich‛ eingestuften Hund die Fä-higkeit zum sozialverträglichen Verhalten durch einen Wesenstest nachgewiesen worden ist. So soll die bisher noch gesetzlich vorgegebene Leinen- und Maulkorbpflicht grundsätzlich entfallen und der Empfehlung des Sachverständigen gefolgt werden, ohne dass dafür wie bislang ein Antrag bei der zuständigen Behörde erforderlich ist.“