Niestädt/Feußner: Finanzausschuss berät abschließend über Nachtragshaushalt 2015/2016
Vom Finanzausschuss des Landtages wurde heute der Nachtragshaushalt 2015/2016 abschließend beraten. Den Mittelpunkt des Nachtragshaushalts bilden das Investitionsprogramm für die Kommunen in Höhe von 123 Millionen Euro sowie die verbesserten Hilfen für die Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern und eine wirksame Kostenerstattung für die durch die Unterbringung stark belasteten Kommunen.
Sonderzuweisung Kommunen
Der Finanzausschuss hat den kommunalen Finanzausgleich noch einmal verbessert und die Mittel für die Kommunen für die Jahre 2015 und 2016 um 50 Millionen Euro erhöht. Die Verteilung der Mittel erfolgt nach dem Verteilmaßstab der Schlüsselzuweisungen für die Kommunen.
Asyl und Flüchtlinge
Nachdem der Bund am 24. September 2015 mit den Ländern zu den Flüchtlingshilfen mit den Länder und Kommunen eine Einigung erzielte, konnten bei den Beratungen des Nachtragshaushaltes die Zahlungen des Bundes nunmehr mit gesicherten Zahlen Berücksichtigung finden.
Über diese Veränderungen hinaus wurden im Nachtragshaushalt Mittel für die Integration der Flüchtlinge eingestellt. Neben Mittel wie zum Beispiel für spezielle Lehrbücher und Sprachklassen wurden soziale Projekte zur Integration der Flüchtlinge in die Gesellschaft in den Nachtragshaushalt aufgenommen.
Zudem wurden im Nachtragshaushalt die Mittel für die Kommunen des Landes für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung der Flüchtlinge veranschlagt. Hierfür sind pro Flüchtling 8.600 Euro jährlich vorgesehen.
Händel-Festspiele Halle
Für die Absicherung der Stiftungsfinanzierung der Händel-Festspiele hat der Finanzausschuss eine Verpflichtungsermächtigung von rund 2,6 Millionen Euro in den Nachtragshaushalt
aufgenommen. Die Finanzierung der bedeutenden Händel-Festspiele ist damit bis zum Jahr 2022 gesichert.
Sportförderung
Mit dem Nachtragshaushalt wurden zusätzlich sechs Millionen Euro für die Sportstättenförderung in Sachsen-Anhalt zur Verfügung gestellt. Neben der Umsetzung größerer Bauprojekte soll auch Vereinen die Möglichkeit gegeben werden, Kleinprojekte umzusetzen. Der Finanzausschuss hat dafür Ausnahmen von der Sportförderrichtlinie zugelassen. Für Projekte bis zu 70.000 Euro kann eine hundertprozentige Landesförderung erfolgen. Bislang waren nur 50 Prozent Zuschussförderung möglich.
„Der Nachtragshaushalt sieht umfangreiche Hilfen für unsere Kommunen vor“, erklärte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Krimhild Niestädt. „Durch Steuermehreinnahmen und die Zahlungen des Bundes für Flüchtlinge müssen wir unsere haushaltspolitischen Zielstellungen nicht verändern. Es bleibt für 2015 und 2016 bei einem ausgeglichenen Haushalt und bei der vorgesehenen Tilgung der Landesschulden von 20,5 Milliarden Euro in einem Umfang von 175 Millionen Euro.“
„Die Anpassungen der FAG-Masse in der Vergangenheit können mit diesen 50 Mio. Euro nicht aufgefangen werden, aber stellen eine Entlastung für ihre Aufgaben dar. Unabhängig davon müssen den Landkreisen und den übrigen Kommunen alle Kosten im Bereich der Unterbringung, Gesundheitsversorgung und soziale Betreuung ersetzt werden.“, erklärte die finanzpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Eva Feußner. „Die zur Verfügung gestellten Bundesmittel sollten vollumfänglich an die Kommunen weitergereicht werden.“