Modernen Strafvollzug durch Gesamtkonzeption entwickeln
Zur Debatte um den Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Justizvollzuges in Sachsen-Anhalt erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Siegfried Borgwardt:
„Durch die Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz für den Justizvollzug vom Bund auf die Länder übergegangen. In Folge dieser Reform haben wir in Sachsen-Anhalt landesgesetzliche Regelungen beschlossen, nämlich das Gesetz über den Vollzug der Jugendstrafe und unser Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz. Für den Strafvollzug gilt derzeit noch das alte Bundesgesetz aus dem Jahr 1977. Das Parlament ist dazu aufgerufen, auch für den Strafvollzug moderne landesgesetzliche Regelungen zu treffen. Sachsen-Anhalt wählt hier nicht den Alleingang. Der Gesetzentwurf der Landesregierung basiert weitgehend auf den Beratungen der Mehrländerarbeitsgruppe unter der Federführung von Berlin und Thüringen, in die sich auch Sachsen-Anhalt eingebracht hat. Der Musterentwurf, der bereits seit dem Jahr 2011 vorliegt, wurde hierbei weiterentwickelt und an die Bedürfnisse unseres Bundeslandes angepasst.
Der Gesetzentwurf schafft aber nicht nur landesrechtliche Regelungen für den Strafvollzug. Vielmehr ist er essenzieller Bestandteil der Gesamtkonzeption Justizvollzugsstrukturreform, auf die sich die Koalitionspartner von CDU und SPD für diese Wahlperiode verständigt haben. Der Gesetzentwurf sieht, wie in anderen Bundesländern auch, einen erhöhten personellen und sächlichen Aufwand vor, insbesondere durch ein vorgeschriebenes standardisiertes Diagnoseverfahren und die bundeseinheitliche Festschreibung der Einzelunterbringung während der Einschlusszeiten. Durch den vorliegenden Gesetzentwurf werden also die Parameter für einen modernen Strafvollzug in Sachsen-Anhalt definiert, die selbstverständlich auch für die zukünftige Struktur unserer Justizvollzugslandschaft maßgeblich sind. Das Strafvollzugsgesetz ist das Fundament für den Justizvollzug.
Der Gesetzentwurf baut auf viele bewährte Regelungen des Bundesstrafvollzugsgesetzes und auf die Erfahrungen des Strafvollzugs und die Vollzugspraxis auf. Der Kerngedanke ist die Resozialisierung des Gefangenen von Anfang an, damit die Wiedereingliederung in die Gesellschaft nach der Haftentlassung gelingen kann. Hierbei werden jedoch die Sicherheitsinteressen der Bürgerinnen und Bürger nicht aus dem Blick verloren.“