Mehr kommunales Mitspracherecht in neuer EU-Förderperiode
Im sogenannten Prioritäten-Block der heutigen Landtagssitzung wird auf Initiative der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt zum Ausbau des Regionalisierungsansatzes ein konkreter Beschluss gefasst. Dazu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Kay Barthel und der Fraktionsexperte für den ländlichen Raum Jürgen Stadelmann:
„Um dem Ziel eines vollständigen Mittelabflusses bei gleichzeitiger Verwaltungsvereinfachung genügen zu können, benennen wir konkrete Handlungsfelder, in denen die Kommunen künftig mehr Mitsprache bei der Fördermittelvergabe erhalten sollen. Insbesondere in den Schwerpunktthemen Tourismus, Regionalentwicklung, Arbeitsmarktintegration, Förderung von Selbstständigkeit und beim Ausbau schneller Internet-Verbindungen ist dies der Fall.
Neben dem Ansatz über die erfolgreiche Leader-Methode soll der neue Regionalisierungsansatz zu mehr Teilhabe der Kommunen führen und damit den Menschen vor Ort bei der Gestaltung ihres Lebensumfeldes neue Möglichkeiten geben. Das Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft hat dazu bereits in der vergangenen EU-Förderperiode mit den Arbeitsgemeinschaften ‚Ländlicher Raum‛ Vorarbeit geleistet. Dies soll nun ressortübergreifend ausgebaut werden. Wir haben dabei insbesondere die berufliche Bildung, die Integration in den Arbeitsmarkt und die Unterstützung von Selbstständigen im Blick. Hier liegen schon viele Kompetenzen bei den Kommunen. Deshalb können sie zusammen mit den Förderressorts diese Aufgaben aus unserer Sicht am besten lösen. Aus dem Bereich des Sozialministeriums gibt es bereits den guten Ansatz des regionalen Übergangsmanagements. Das Kultusministerium hat aber noch Nachholbedarf. Vorbildlich unterwegs sind bereits die eng zusammenarbeitenden Ministerien für Landwirtschaft und Umwelt und Landesentwicklung und Verkehr.
Im Zusammenhang mit der Landeshaushaltsordnung wollen wir insbesondere die Frage der Anerkennung von Spenden als Eigenanteil prüfen. Damit wollen wir mit unserem Beschluss letztlich auch zur Anerkennung des bürgerschaftlichen Engagements beitragen.“