Leimbach/Schachtschneider: Beschleunigung der Verfahren dient dem Hochwasserschutz im Land
Auf der heutigen Landtagssitzung wurde das „Gesetz zur Beschleunigung von Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren und zur Verbesserung der Verteidigung im Hochwasserschutz“ verabschiedet. Dazu erklären der umweltpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Thomas Leimbach, sowie Andreas Schachtschneider, Redner im Plenum und Mitglied der Arbeitsgruppe Umwelt:
„Die heute beschlossenen gesetzlichen Veränderungen sind eine notwendige Konsequenz aus den Flutereignissen 2002 und 2013. Gerade der präventive Hochwasserschutz wird dadurch gestärkt. Die Verfahrensdauer bei Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren soll verkürzt werden. Gleichzeitig sollen künftig bereits im Planfeststellungsverfahren für Flutungspolder Regelungen für den Ausgleich der Flächeninanspruchnahme anhand konkreter Kriterien, die mit den berufsständischen Vertreterinnen und Vertreter zu erörtern sind, getroffen werden.
Weitere Änderungen betreffen:
– Verbesserungen bei der Zusammenarbeit der Wasser- und Feuerwehren,
– erleichterte Möglichkeit zur Ableitung von Oberflächen- und Drainagewasser in den Kommunen,
– Option zur Verlängerung der Veränderungssperre im Planfeststellungsverfahren.
Die intensive und zügige Befassung in den Ausschüssen zeigt, wie wichtig der Koalition ein wirksamer Hochwasserschutz ist.“