Leimbach: Klimaschutz weiter voranbringen – Maßnahmen evaluieren
Als Reaktion auf eine Große Anfrage wurde heute im Landtag ein Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Klimaschutz verabschiedet. Dazu erklärt der umweltpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Thomas Leimbach:
„Basierend auf den Fragen von Bündnis 90/Die Grünen in ihrer Großen Anfrage kann der Antrag, der als Kritik an der Landesregierung gedacht war, als zu farblos und zu inkonkret bewertet werden. Der Mangel an konkreten Forderungen durch die Grünen stellt hingegen eher ein Kompliment an die Arbeit der Landesregierung dar.
Sachsen-Anhalt wird die bis 2020 gesetzten Klimaschutzziele erreichen. Dies muss uns nicht unbedingt stolz machen, denn wir erreichen die Ziele insbesondere durch die Deindustrialisierung, die in den 90er Jahren stattfand. Es ist somit richtig und wichtig, die Anstrengungen im Bereich Klimaschutz zu forcieren und sich ehrgeizige Ziele zu stecken. Unser Fokus muss dabei auf den Zeitraum nach 2020 gerichtet sein. Der Antrag der Grünen war schon deshalb klar abzulehnen.
Die Doppelstrategie der Landesregierung, einerseits auf Anpassung an den Klimawandel und andererseits auf die Minderung von Treibhausgasen zu setzen, ist erfolgreich. Bereits seit 2010 gibt es eine eigene Anpassungsstrategie des Landes an den Klimawandel, die vor zwei Jahren unter Einbeziehung der relevanten Stakeholder überarbeitet wurde. Darüber hinaus wurde ein Klimaschutzprogramm 2020 aufgelegt, dessen Zwischenbilanz wir in Kürze erwarten.
Unsere Schwerpunktsetzung liegt zukünftig auf Energieeinsparungen und auf den Sektoren Verkehr und Gebäudeeffizienz. Ausgehend von der Halbzeitbilanz zum Klimaschutzprogramm soll die Landesregierung daher Empfehlungen erarbeiten, die zu einer effizienten Minderung von CO2-Emissionen beitragen können. Selbst das wird aber noch nicht ausreichen. Wir wollen ganz konsequent – und anders als die Grünen – dass die beschlossenen und noch fortlaufenden Maßnahmen unter ökonomischen Aspekten evaluiert werden, um diese ggf. anzupassen. Die Evaluierung könnte folgende Maßnahmen bzw. Bereiche umfassen:
– Förderung des kommunalen Klimaschutzes,
– Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität,
– klimafreundliches Verkehrsmanagement,
– Unterstützung energieeffizienter Sanierungen,
– Erhöhung der Energieeffizienz landeseigener Liegenschaften und
– klimafreundliches Beschaffungsmanagement in der Landesverwaltung.
Auf diese Maßnahmen und ihre effiziente Umsetzung legen wir besonderen Wert, da sie den maximalen Erfolg versprechen.“