Kurze: ZDF-Staatsvertrag wird novelliert
Der Landtag hat heute in erster Lesung den Entwurf eines Gesetzes zum Sieb-zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag beraten. Dazu erklärt der stellv. Vorsitzende und medienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Mit dem Gesetzentwurf wird der ZDF-Staatsvertrag an das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 25. März 2014 angepasst. In seinem Urteil hatte das Bundesverfassungsgericht wesentliche Grundsätze für eine verfassungskonforme Zusammensetzung der Aufsichtsgremien des ZDF aufgestellt, insbesondere hinsichtlich der Staatsferne und der Vielfaltssicherung. Diese Vorgaben werden umgesetzt. Der ZDF-Fernsehrat wird deutlich verkleinert und das Stimmengewicht staatsnaher Akteure gegenüber den gesellschaftlich bedeutsamen Organisationen verringert. Es ist vorgesehen, dass aus dem Land Sachsen-Anhalt künftig ein Vertreter aus dem Bereich ‚Heimat und Brauchtum‛ in den ZDF-Fernsehrat entsendet wird.
Der Gesetzentwurf wird im Medienausschuss des Landtages weiter beraten.“