Kurze: Mindestlohnregelungen nachbessern und unsere freiheitlich demokratische Grundordnung schützen
Auf der Europakonferenz der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzendenkonferenz am 19. Januar in Brüssel wurde u. a. gefordert, die Mindestlohnregelung unbürokratischer zu gestalten und die freiheitlich demokratische Grundordnung zu schützen. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende und europapolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Es ist festzustellen, dass die Regelungen zum Mindestlohn für die Betroffenen in der Anwendung z. T. erhebliche bürokratische Schwierigkeiten mit sich bringen. Die Unions-Fraktionsvorsitzendenkonferenz hat in einer Entschließung gefordert, die Ausführungsbestimmungen nachzubessern, um Unternehmen und staatliche Stellen von Bürokratie und Verwaltungsaufwand zu entlasten. Besonders klein- und mittelständisch geprägte Unternehmen, welche den überwiegenden Teil der Unternehmen in Deutschland darstellen, beklagen den erheblicheren Mehraufwand, der insbesondere bei der Lohnbuchhaltung zum Tragen kommt.“
Die Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktionen fordern das zuständige Bundesministerium daher auf:
1. Nachbesserungen bei den Ausführungsbestimmungen vorzunehmen, um die Regelungen zum Mindestlohn von unnötigen Pflichten zur Dokumentation zu befreien und somit dem bürokratischen Aufwand für die betroffenen Unternehmen spürbar zu reduzieren,
2. den mit der Umsetzung der Regelungen zum Mindestlohn verbundenen Verwaltungsaufwand für die zuständigen staatlichen Stellen zu verringern und damit die finanziellen und personellen Belastungen der Verwaltungen maßvoll zu gestalten,
3. eine zeitnahe erste Evaluation des Mindestlohngesetzes vorzunehmen.
Weiterhin wurde beschlossen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu schützen und aktiv den islamistischen Terror zu ächten und zu bekämpfen.
„Salafismus und Islamismus haben in Deutschland keinen Platz! Dschihadistische Salafisten missbrauchen ihre Religion, um damit ihre abscheulichen Greueltaten, Gewalt, Terror, Vertreibung und Tod zu rechtfertigen. Die Terrororganisation ‚Islamischer Staat‛ führt Krieg gegen alle
Andersgläubigen und vermeintlich Unreinen und droht damit zum Vorbild in anderen Staaten zu werden, in denen zahlreiche Muslime oder fanatische Glaubensanhänger leben. In Europa und Deutschland selbst steigt die Gewalt- und Aggressionsbereitschaft der Anhänger des extremistischen Salafismus. Dies beweisen u. a. die islamistischen Terroranschläge von Paris, Moskau, London, Madrid und anderen europäischen Städten. Daher müssen sie entschieden und mit allen rechtsstaatlichen Mitteln bekämpft werden“, so Kurze.
Dazu seien verschiedene präventive und repressive Maßnahmen vonnöten, die in Zusammenarbeit aller Länder und des Bundes umgesetzt und stetig fortgeschrieben werden müssten:
1. Umfassende Prävention und Aufklärung gegen Salafismus und Islamismus,
2. Beratungsstellen für Angehörige, deren Verwandte sich dem Salafismus zuwenden,
3. Programme zum Ausstieg aus dem Salafismus,
4. Wiedereinführung der Strafbarkeit des Werbens für in- und ausländische terroristische Vereinigungen,
5. Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes, so dass Deutsche mit mehrfacher Staatsangehörigkeit, die sich Organisationen zum bewaffneten Kampf gegen die Werte des Grundgesetzes im In- oder Ausland anschließen, die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren,
6. Verhinderung der Ausreise gewaltbereiter Salafisten in Krisengebiete, um deren Kampf und weitere Radikalisierung im Ausland zu verhindern, und Wiedereinreiseverhinderung für Personen mit ausschließlich ausländischer Staatsangehörigkeit (ersteres ggf. durch den Entzug des Personalausweises und die Erteilung eines Ersatzdokuments, dessen Gültigkeit auf das Bundesgebiet beschränkt ist),
7. Die Speicherung von Kommunikationsdaten ist vonnöten, das ist einhellige Auffassung aller Sicherheitsexperten. Die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten zur Vorratsdatenspeicherung müssen daher ausgeschöpft werden. Darüber hinaus wollen wir zügig zu einer neuen EU Regelung kommen. Besondere Bedeutung kommt auch dem Verfassungsschutz und der länder- und staatenübergreifenden Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden einschließlich der Geheimdienste zu, um Informationen und Erkenntnisse zum Schutz der Bevölkerung auszutauschen.