Kurze: Landtag fordert Abschaffung der Kfz-Veranlagung
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat heute einen Antrag der Koalitionsfraktionen beschlossen, der vorsieht, im Zuge der Evaluierung der Reform der Rundfunkfinanzierung die Veranlagung von nichtprivaten, gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen entfallen zu lassen. Derzeit laufen hierzu entsprechende Verhandlungen im Kreise der Länder. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt und medienpolitische Sprecher, Markus Kurze:
„Nachdem der Rundfunkbeitrag zum 1. April 2015 erstmals gesunken ist, geht es jetzt darum, die Veranlagung von gewerblich-genutzten Kraftfahrzeugen abzuschaffen. Diese Forderung hat der Landtag heute noch einmal bekräftigt und ist damit einer langjährigen Forderung der CDU-Landtagsfraktion gefolgt.
Trotz der bereits erfolgten Senkung des Rundfunkbeitrags zum 1. April 2015 verbleiben bei den 22 öffentlich-rechtlichen Fernseh- und 67 Hörfunksendern noch Mehreinnahmen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro in der laufenden Beitragsperiode 2013 – 2016. Die notwendigen finanziellen Spielräume für eine Abschaffung der Kfz-Veranlagung wären also bei entsprechendem politischen Willen vorhanden.
Mit ihrem heutigen Beschluss senden die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD in Sachsen-Anhalt ein starkes Signal an alle Länder, die derzeit über die Abschaffung der Kfz-Veranlagung verhandeln.
Klar ist auch: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss Qualität und Umfang seiner Angebote fortlaufend kritisch überprüfen. Daran hat auch die Reform der Rundfunkfinanzierung nichts geändert.“