Kurze: Familienpolitische Instrumente für längere Elternzeit einsetzen – Landeserziehungsgeld denkbar
Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Betreuungsgeld des Bundes erklärt der stellvertretende Vorsitzende und Sprecher für Bundes- und Europaangelegenheiten der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes nehmen wir zur Kenntnis. Es traf keine inhaltliche Entscheidung darüber, ob die Leistung gegen Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger verstößt, sondern stellte fest, dass die Länder für diese Familienleistung zuständig sein.
Seit Beginn der Debatte um das Betreuungsgeld hat sich die CDU-Fraktion dafür ausgesprochen, es den einzelnen Bundesländern zu ermöglichen, das familienpolitische Instrument flexibler zu handhaben.
So könnten wir uns vorstellen, Elterngeld und Betreuungsgeld zu kombinieren, um daraus ein Landeserziehungsgeld zu finanzieren. Dies könnte bis zu drei Jahre gezahlt werden. Die Eltern würden dann frei wählen, ob sie ihre Kinder in der Elternzeit ein, zwei oder drei Jahre zu Hause betreuen möchten. Eltern sagen uns immer wieder, die Elternzeit ist zu schnell vorbei.“