Kultusministerium muss Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts auf die Schulnetzplanung prüfen
Zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Kommunen seien an der Entscheidung zur Schulnetzplanung zu beteiligen, gibt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Bildung und Kultur der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Hardy Peter Güssau, folgende Erklärung ab:
„Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Schulgesetz in Sachsen muss das Kultusministerium die Auswirkungen des Urteils auf das Entscheidungsverfahren bei der Schulnetzplanung auch in Sachsen-Anhalt umfassend prüfen. Ob dann in Folge der Prüfung eine Änderung der Gesetzgebung notwendig ist, bleibt deshalb abzuwarten. Schon jetzt werden die Kommunen als Schulträger der Grundschulen in Sachsen-Anhalt am Verfahren der Schulnetzplanung beteiligt.
Im Übrigen bestätigt mich dieses Urteil in der Auffassung, dass der Vorschlag der CDU, Schulverbünde als wirksames Instrument der Schulnetzplanung im Schulgesetz zu verankern, den Kommunen eine weitere Möglichkeit eröffnet, kleine Grundschulstandorte zu erhalten. Dies werden wir zu einer Forderung im kommenden Landtagswahlkampf erheben.“