Kolze: Ressourcen für wirklich Schutzbedürftige sichern
Zur heute vollzogenen Sammelrückführung abgelehnter Asylbewerber erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Jens Kolze:
„Wir begrüßen die vom Ministerium vorgenommene Sammelrückführung. Man darf nicht vergessen, dass nicht alle zu uns kommenden Menschen gute Gründe für eine Aufnahme als Asylberechtigter oder Flüchtling vorbringen können. So kommt ein großer Teil der Asylbewerber aus Staaten, in denen ihnen keineswegs eine politische Verfolgung droht. Bei vielen Asylbewerbern liegen wirtschaftliche Motive vor, die zum Verlassen der Heimat geführt ha-ben. Die Gesamtschutzquote bei den Asylantragstellern liegt gemäß den ak-tuellen Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bei 36 Pro-zent. Bei zu uns kommenden Menschen aus dem Kosovo, aus Albanien, Serbien und Mazedonien liegt die Schutzquote bei 0,1 – 0,3 Prozent.
Diejenigen, für die kein Asylgrund besteht, da sie politisch nicht verfolgt wer-den oder aus einem sicheren Herkunftsland kommen und die auch keinen anderen Flüchtlingsschutz genießen oder die Voraussetzungen für eine Zuwanderung in unser Land erfüllen, sind rückzuführen. Die Entscheidung hier-über muss zeitnah erfolgen und konsequent durchgesetzt werden. Eine Beschleunigung der Asylverfahren nutzt nichts, wenn diese Menschen trotz Ablehnung nicht abgeschoben werden. Die Ressourcen für wirklich Schutzbe-dürftige zu sichern und deren Aufnahme zu gewährleisten bedeutet, die Aus-reisepflicht konsequent durchzusetzen. Die Umsetzung von Recht ist kein Ver-stoß gegen die Menschenrechte
Aktuell werben Kosovo und Montenegro gemeinsam in einem Brief der Regierungschefs beider Länder an den Balkan-Beauftragten des Europäischen Parlaments dafür, in Deutschland als sichere Herkunftsstaaten anerkannt zu werden. Österreich hat bereits vor über fünf Jahren diese beiden Länder als si-chere Herkunftsstaaten eingestuft. Der Bundesgesetzgeber sollte diesem Re-gelungsvorbild unverzüglich folgen, so dass Asylanträge aus diesen Ländern als offensichtlich unbegründet abzulehnen sind, sofern nicht Tatsachen oder Beweismittel vorgebracht werden, welche die Annahme begründen, dass dem Antragssteller abweichend von der allgemeinen Lage im Herkunftsstaat politische Verfolgung droht.“