Kolze: Einstellung von Hilfspolizei ist richtig und wichtig zur Entlastung der Polizeibeamtinnen und -beamten unseres Landes
Der Minister für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, Holger Stahlknecht, hat heute erklärt, dass Sachsen-Anhalt zukünftig über eine Hilfspolizei verfügen wird. Hierzu äußert sich Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion:
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass Minister Stahlknecht noch in dieser Wahlperiode per Ministerverordnung notwendige Handlungsbedarfe durch die befristete Einstellung von bis zu 250 Fachpolizisten im Angestelltenverhältnis abarbeitet. Diese zwischen dem Innen- und dem Finanzministerium erzielte Einigung zeigt, dass die Regierung in der angespannten innenpolitischen Lage handlungsfähig ist. Die bisher für Aufgaben des Objektschutzes und bei Verkehrskontrollen eingesetzten Beamtinnen und Beamten werden durch die Hilfspolizisten entlastet und stehen damit wieder für andere polizeiliche Aufgaben zur Verfügung. Wir begrüßen auch, dass die Hilfspolizisten im Anschluss an die befristete Einstellung die Möglichkeit erhalten, durch eine weitere Ausbildung die Qualifikation für die Beamtenlaufbahn zu erwerben. Dies war auch immer die Forderung meiner Fraktion im Hinblick auf die Diskussion um einen Wachpolizeidienst in Sachsen-Anhalt und kann als erster Schritt gewertet werden, den wir für ausbaufähig halten.
Neben diesen kurzfristig wirksamen Maßnahmen fordert meine Fraktion für die Entwicklung des Personalkörpers der Landespolizei bis zum Jahr 2025,
– den Personalbestand nach belastungsorientierten Faktoren zu bestimmen,
– die Aufstiegsmöglichkeiten durch Ausschöpfung der Planstellenobergrenzen belastungsgerecht weiter zu entwickeln
– und die Polizeiverwaltung im erforderlichen Umfang zu sichern.
Eine pauschale Begrenzung der Einstellungszahlen kann keine Lösung sein. Die Bevölkerungszahl darf künftig nicht allein der Maßstab zur Bestimmung der Sollstärke bleiben. Um auf Belastungsaufwüchse bei der Polizei zukünftig reagieren zu können, bedarf es einer Fortschreibung der Einstellungskorridore. Für den Fall, dass künftig bis zu 7.000 Vollzugsbeamte notwendig wären, entstünde ein Einstellungsbedarf von 350 Anwärtern jährlich.“