Kolze: Aufnahmekapazitäten für tatsächlich Schutzbedürftige vorhalten
Zum Erlass des Innenministeriums, zukünftig Abschiebungen ohne vorherige Ankündigung zu vollziehen, erklärt Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Sachsen-Anhalt wird seiner humanitären Verantwortung gerecht und nimmt Asylsuchende und Flüchtlinge auf. Menschen, die wegen politischer Verfolgung oder menschenrechtswidriger Behandlung in ihrer Heimat zu uns kommen, können bei uns Aufnahme erwarten. Die hier lebenden Bürgerinnen und Bürger leisten viel, um diese Menschen hier willkommen zu heißen und ihnen zu helfen.
Allerdings können nicht alle zu uns kommenden Menschen gleichermaßen gute Gründe für eine Aufnahme als Asylberechtigter oder Flüchtling vorbringen. So kommt ein nicht geringer Teil der Asylbewerber aus Staaten, in denen ihnen keineswegs eine politische Verfolgung droht. Bei vielen Asylbewerbern liegen wirtschaftliche Motive vor, die zum Verlassen der Heimat geführt haben. Während die Gesamtschutzquote derzeit bei 36 Prozent liegt, liegt die Schutzquote insbesondere bei Asylantragstellern aus Serbien, Mazedonien, Albanien und dem Kosovo bei 0,1 bis 0,3 Prozent.
Diejenigen, für die kein Asylgrund besteht, da sie politisch nicht verfolgt werden oder aus einem sicheren Herkunftsland kommen und die auch keinen anderen Flüchtlingsschutz genießen oder die Voraussetzungen für eine Zuwanderung in unser Land erfüllen, sind zurückzuführen. Die Entscheidung hierüber muss zeitnah erfolgen und konsequent durchgesetzt werden. Eine Beschleunigung der Asylverfahren nutzt nichts, wenn diese Menschen trotz Ablehnung nicht abgeschoben werden. Wir brauchen in der jetzigen Situation dringend die Aufnahmekapazitäten für tatsächlich schutzbedürftige Personen.
Für die konsequente Durchsetzung von Ausreisepflichten ist es wichtig, Abschiebungen ohne vorherige Ankündigung durchzuführen, um insbesondere ein temporäres Untertauchen zu verhindern. Wir unterstützen Minister Stahlknecht ausdrücklich und bitten die Landkreise und kreisfreien Städte um Beachtung der Handlungsempfehlung des Innenministeriums.“