Koalition stockt kommunalen Finanzausgleich 2015/16 um 50 Millionen Euro auf
In den laufenden Verhandlungen zum Nachtragshaushalt 2015/2016 haben sich die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD darauf verständigt, den kommunalen Finanzausgleich für 2015 und 2016 um jeweils 25 Millionen Euro aufzustocken. Entsprechende Mittel werden in der morgigen Sitzung des Finanzausschusses im Nachtragshaushalt veranschlagt. Die 50 Millionen Euro werden an die gesamte kommunale Familie (kreisfreie Städte, Landkreise, kreisangehörige Gemeinden) nach demselben System verteilt wie die Schlüsselzuweisungen. Die Zahlung an die Kommunen wird am 15. Januar 2016 erfolgen.
Eva Feußner, finanzpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt: „Mit der Einführung des aufgabenorientierten Finanzausgleichsgesetzes im Jahr 2010 sind trotz des Umstellungseffektes die kommunalen Kassenkredite erheblich angestiegen. Aufgrund der Entwicklung der FAG-Zuweisungen des Landes gestaltet es sich für die Kommunen immer schwieriger, ihre kommunalen Aufgaben auskömmlich zu finanzieren. Deshalb ist eine grundlegende Reform des Finanzausgleichsgesetzes vorgesehen. Um die derzeitige Situation zu verbessern, haben wir uns im Nachtragshaushalt darauf verständigt, den Kommunen weitere 50 Millionen Euro für die Jahre 2015 und 2016 zur Verfügung zu stellen.“
Rüdiger Erben, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion und Mitglied des Finanzausschusses: „Die Kommunen haben in diesen Monaten Herausforderungen zu bewältigen, wie wir sie seit vielen Jahren nicht mehr kannten. Es gilt die Zusage, dass die finanziellen Lasten aus der Unterbringung der Flüchtlinge vollständig Bund und Land übernehmen. Unabhängig davon soll den Kommunen finanzielle Entlastung für ihre vielfältigen anderen Aufgaben gewährt werden. Das ist gemeinsames Anliegen des Antrages der Koalitionsfraktionen.“