Kein Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine
Zur heutigen Landtagsdebatte zum Verbandsklagerecht in Sachsen-Anhalt erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Bernhard Daldrup:
„Wir lehnen ein Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine auch weiterhin entschieden ab. Es bringt keinen Mehrwert für das Tierwohl. Stattdessen würde ein Verbandsklagerecht unsere Behörden – insbesondere in der Form des vorliegenden Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE, der ausdrücklich auf Verwaltungsakte abhebt und sich gegen ‚die Arbeitsweise und das Verhalten von Behörden, die die Wahrnehmung der Mitwirkungs- und Informationsrechte nach § 2 [Mitwirkungs- und Informationsrechte] behindern‛ richtet – unter Generalverdacht stellen. Wir setzen als CDU-Fraktion Vertrauen in unsere Behörden und bestärken diese auch weiterhin, geltendes Tierschutzrecht durch Kontrollen umzusetzen.
Die ständige Weiterentwicklung von Normen, wie sie bereits passiert, und die tatsächliche Verbesserung von Haltungsbedingungen und des Managements zusammen mit der Wissenschaft und der Landwirtschaft, führen dazu, dass das Tierwohl verbessert wird.
Darüber hinaus wurde der von den Regierungsfraktionen geforderte einheitliche Ansprechpartner für den Tierschutz im Landtag bestätigt. Er wird erste Anlaufstelle für besorgte sowie am Thema interessierte Bürgerinnen und Bürger sein und dem Tierschutzbeirat vorstehen, um gemeinsam mit diesem weitere Vorschläge zur Verbesserung des Tierwohls im Land zu erarbeiten. Durch solche Maßnahmen, für die wir uns seit Jahren kontinuierlich einsetzen, wird sinnvoll zur Verbesserung des Tierschutzes im Land beigetragen.“