Kein Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine
Zur heutigen Diskussion im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über ein Verbandsklagerecht in Sachsen-Anhalt erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Bernhard Daldrup:
„Die CDU-Landtagsfraktion hat zusammen mit dem Koalitionspartner in dieser Wahlperiode etliche Initiativen zum Tierwohl auf den Weg gebracht (siehe beispielsweise Drs. 6/3898, Drs. 6/3298), die die Heimtierhaltung und Nutztier-haltung betreffen.
Trotzdem hält die CDU-Landtagsfraktion auch weiterhin daran fest: Ein Ver-bandsklagerecht für Tierschutzvereine in Sachsen-Anhalt ist weder sinnvoll, noch bringt es den Tieren im Lande einen echten Mehrwert. Der Gesetzent-wurf der Fraktion DIE LINKE stellt unsere Behörden unter Generalverdacht, da er ausdrücklich auf Verwaltungsakte abhebt und sich gegen ‚die Arbeitswei-se und das Verhalten von Behörden, die die Wahrnehmung der Mitwirkungs- und Informationsrechte nach § 2 [Mitwirkungs- und Informationsrechte] be-hindern‛ richtet. Im Gegensatz zu den LINKEN haben wir Vertrauen in unsere Behörden, die wir weiterhin darin bestärken wollen, geltendes Tierschutzrecht durch Kontrollen umzusetzen.
Nur die ständige Weiterentwicklung geltender Normen und die tatsächliche Verbesserung von Haltungsbedingungen und des Managements führen zu einem höheren Tierwohl. Hier wurde bereits viel unternommen und es sind weitere Veränderungen auf dem Weg, wie beispielsweise der schrittweise Ausstieg bei den nichttherapeutischen Eingriffen z. B. Schnäbelkürzen. Ein rei-ner Aufwuchs an Bürokratie bringt keine Verbesserung des Tierwohls wie die Erfahrung aus anderen Bundesländern zeigen.“