Justizvollzug ist langfristig zu optimieren
In seiner ersten Beratung wurde heute der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Justizvollzugsanstalten in Sachsen-Anhalt im Landtag behandelt. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Siegfried Borgwardt:
„Die Justizvollzugsstrukturreform soll die Haftbedingungen in Sachsen-Anhalt auf den modernsten Stand bringen und den Personaleinsatz effizienter machen. Das Kabinett hat sich bereits im Februar 2012 für die Konzentration des Justizvollzugs an den drei Standorten Halle, Raßnitz und Burg ausgesprochen. Die Nebenstelle der Justizvollzugsanstalt Halle soll bis zum Jahr 2022 von 368 auf 600 Haftplätze erweitert werden. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme sollen ca. 152 Millionen Euro betragen.
Die Vollzugsanstalten Halle-Hauptanstalt, Dessau-Roßlau und Volkstedt sollen in Betrieb bleiben, solange die Haftplätze noch benötigt werden. Nach Angaben des Justizministeriums werden bereits heute in der Anstalt Dessau-Roßlau 400 Haftplätze nicht genutzt, die schnellstmöglich durch eine vorzeitige Schließung dieser Altanstalt abgebaut werden sollen. Meine Fraktion befürwortet, dass die Landesregierung den Standort Dessau nicht einfach dichtmachen wird, sondern weiterhin etablieren will. Es wird vorgesehen, in Dessau-Roßlau eine Abteilung des offenen Vollzuges der JVA Halle einzurichten. Zudem sollen zentrale Dienstleistungseinrichtungen des Justizvollzuges etabliert werden. Für die weitere parlamentarische Befassung ist es jedoch Ziel der CDU-Fraktion, noch weitere Dienstleistungseinrichtungen des Justizvollzuges am Standort Dessau-Roßlau zu integrieren.
Zur geplanten Strukturreform hat meine Fraktion bereits mehrfach öffentlich erklärt, dass wir den Justizvollzug langfristig optimieren wollen, damit ein zukunftsfähiger Strafvollzug in wirtschaftlicher und personeller Hinsicht gewährleistet werden kann. In unser Reformvorhaben sind selbstverständlich auch die Gewerkschaften und Personalvertretungen umfassend einzubeziehen. Und wie bereits die Ausschussbefassung gezeigt hat, bestehen bei diesen die größten Vorbehalte und Bedenken, insbesondere im Hinblick auf den vom Ministerium angegebenen Investitions- und Sanierungsbedarf in den Altanstalten. Aus Sicht der CDU-Fraktion sind im Rahmen der Ausschussbefassung folgende Beratungsschwerpunkte abzuarbeiten:
– Die Entwicklung der Gefangenenzahlen.
– Der angegebene Investitions- und Sanierungsbedarf in den Altanstalten.
– Das Strafvollzugsgesetz als Bestandteil der Gesamtkonzeption Justizvollzugsstrukturreform.
– Justizvollzug im Container. Derzeit sind in Volkstedt und Halle Hafthäuser in Containerbauweise in Betrieb.
– Nutzung der Jugendanstalt Raßnitz im Hinblick auf das Trennungsgebot.“