Justizreform bringt Haftbedingungen auf den modernsten Stand
Zur heutigen zweiten Lesung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Justizvollzugsanstalten in Sachsen-Anhalt erklärt Siegfried Borgwardt, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Durch die Justizvollzugsstrukturreform sollen auf Grundlage der Koalitionsvereinbarungen die Haftbedingungen in Sachsen-Anhalt auf den modernsten Stand gebracht und der Personaleinsatz effizienter gemacht werden. Die Landesregierung hat sich bereits im Februar 2012 für die Konzentration des Justizvollzugs an den drei Standorten Halle, Raßnitz und Burg ausgesprochen. Die Nebenstelle der Justizvollzugsanstalt Halle soll hierzu bis zum Jahr 2022 von 368 auf 600 Haftplätze erweitert werden. Die Vollzugsanstalten Halle-Hauptanstalt, Dessau-Roßlau und Volkstedt sollen in Betrieb bleiben, solange die Haftplätze noch benötigt werden.
Nach Angaben des Justizministeriums werden bereits heute in der Anstalt Dessau-Roßlau 400 Haftplätze nicht genutzt, die durch die Schließung dieser Altanstalt abgebaut werden sollen. Da die Gliederung der Justizvollzugsanstalten unter Parlamentsvorbehalt steht, möchte das Justizministerium über drei Jahre nach dem Beschluss der Landesregierung zur Konzentration und damit reichlich spät durch eine Änderung des Gesetzes über die Justizvollzugsanstalten das Einvernehmen mit dem Parlament herstellen, den geschlossenen Vollzug der Anstalt Dessau zu schließen.
Die Landesregierung hat durch Kabinettsbeschluss zugesagt, dass bei der Schließung der Anstalt Dessau das so freigesetzte Personal den Personalmehrbedarf in den übrigen Anstalten des Landes decken könnte und es damit keiner über das PEK hinausgehenden Neueinstellungen bedarf. Weiterhin wird von der Landesregierung zugesagt, dass der Justizvollzugsstandort Dessau nicht einfach dichtgemacht wird, sondern auch weiterhin etabliert wird. In Dessau soll eine Abteilung des offenen Vollzuges der JVA Halle eingerichtet werden. Weiterhin hat die Landesregierung beschlossen, zentrale Dienstleistungseinrichtungen des Justizvollzuges am Standort der JVA Dessau zu etablieren. Diese Beschlusslage der Landesregierung ist für die Zustimmung der CDU-Fraktion zu diesem Gesetzesvorhaben maßgeblich.“