Jugendarrest ist die Ultima Ratio
Zur heutigen Landtagsdebatte um den Jugendarrestvollzug erklärt Daniel Sturm, Mitglied der Arbeitsgruppe Recht, Verfassung und Gleichstellung der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, und Redner im Plenum:
„Die ursprüngliche repressive Intention der Ausgestaltung des Arrestvollzuges aus den 1930er Jahren kann nach Auffassung der CDU-Fraktion nicht dazu führen, den Jugendarrest abzuschaffen. Wir wollen auch in Zukunft am Jugendarrest festhalten, da dieser zur Aufarbeitung und Behebung der Versäumnisse des Elternhauses und anderer Institutionen ein wirkungsvolles Instrument sein kann.
Wir haben mit dem Jugendarrestvollzug in Sachsen-Anhalt eine Baustelle, an der wir bereits seit Jahren intensiv arbeiten und auch erste Erfolge vorweisen können. Ich erinnere an dieser Stelle an die Erhöhung des Sachmittelbudgets, die Bibliotheksausstattung, die medizinische Versorgung und natürlich an die verschiedenen Sanierungsmaßnahmen in der Jugendarrestanstalt. Aber die für uns wichtigste Veränderung ist die jetzt geschaffene Möglichkeit der Erteilung von Unterricht.“
Siegfried Borgwardt, Parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, ergänzt: „Zur Problematik Schulschwänzer: Die Fraktion DIE LINKE fordert eine ersatzlose Streichung des Schulpflichtverstoßes als Ordnungswidrigkeit. Rechtslage ist derzeit, dass bei Nichtzahlung der Geldbuße und bei Nichterbringung gemeinnütziger Arbeitsstunden das Jugendgericht nach nochmaliger Anhörung Beugearrest bis maximal eine Woche je Bußgeldentscheidung verhängen kann.
Wir dürfen jedoch nicht vergessen, dass die Schulpflicht ein hohes Gut ist. Insbesondere die Leitung der Jugendarrestanstalt hat in der Ausschussbefassung eindrucksvoll dargelegt, dass Verstöße gegen die Schulpflicht nicht sanktionslos bleiben dürfen. Wir wollen nicht, dass die Schulpflicht nur noch einen wohlgemeinten Ratschlag darstellt.“