Frauenfördergesetz durch modernes Gleichstellungsgesetz ersetzen
Zur Landtagsdebatte „Frauenquote in den Aufsichtsratsgremien von Unternehmen mit Landesbeteiligung“ erklärt Edwina Koch-Kupfer, gleichstellungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt und Rednerin im Plenum:
„Für Frauen und Männer stellt sich die Teilhabe in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen nach wie vor unterschiedlich dar, wobei insbesondere Frauen von Benachteiligungen betroffen sind. Ein Ziel für die Verwirklichung von Chancengleichheit ist die im Frauenfördergesetz geforderte, aber nach wie vor nicht umgesetzte paritätische Besetzung von Gremien mit Frauen und Männern. Wenn man sich mal den prozentualen Frauenanteil im Rahmen der Gremienvertretungen des Landes Sachsen-Anhalt anschaut, wird man feststellen, dass dieser mit knapp 21 Prozent viel zu niedrig ist. Besonders erschreckend ist, dass der Frauenanteil bei Anstalten des öffentlichen Rechts mit gerade einmal 13 Prozent ganz besonders niedrig ist. Meine Fraktion gibt sich hier nicht mit der Erklärung zufrieden, dass ein höherer Männeranteil in Führungspositionen auch automatisch zu einem höheren Männeranteil in funktionsgebundenen Gremien auf der einen und einer Unterrepräsentation der Frauen auf der anderen Seite führen muss.
Am 1. Mai dieses Jahres ist das Gesetz über die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst in Kraft getreten. Für die Neubesetzung von Aufsichtsräten in börsennotierten und voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen soll ab 2016 sukzessive eine Geschlechterquote von 30 Prozent gelten. Wir fordern hier etwas gesetzgeberisch von der freien Wirtschaft für Führungsgremien, Aufsichtsräte, Vorstände und die Managementebene, was das Land Sachsen-Anhalt nicht einmal durch die eigene Entsendungspolitik für Gremienbesetzungen sicherstellen kann. Wir haben hier eine Vorbildwirkung, die wir auch wahrnehmen müssen, natürlich sofern das Land auf die Gremienbesetzung Einfluss hat. Das, was wir jetzt brauchen, sind konkrete Strategien und Maßnahmen, um den Anteil der Frauen im Rahmen der Gremienvertretungen des Landes Sachsen-Anhalt bei Unternehmen des privaten Rechts mit unmittelbarer und mittelbarer Landesbeteiligung, Anstalten des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Stiftungen zu erhöhen.“
Siegfried Borgwardt, Parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, ergänzt: „Zu einem Gleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt nur so viel: Die CDU-Fraktion fordert bereits seit über einem Jahr öffentlich, das Frauenfördergesetz durch ein modernes Gleichstellungsgesetz zu ersetzen. Gesetzesziel zur Durchsetzung der Gleichstellung muss es insbesondere sein, in der Verwaltung des Landes, unabhängig von ihrer Rechtsform, in den kommunalen Gebietskörperschaften und in den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, den Anteil von Frauen und Männern zu erhöhen, soweit sie in einzelnen Bereichen unterrepräsentiert sind. Weitere Gesetzesziele müssen die Schaffung von Bedingungen sein, die für beide Geschlechter die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen sowie der Ausgleich von Nachteilen, die als Folge einer geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung entstehen. Es liegt nicht an der CDU-Landtagsfraktion, dass ein solches Gesetzesvorhaben in dieser Wahlperiode wohl nicht mehr kommen wird.“