Förderfähigkeit für alle Grundschulen ermöglichen
Auf der heutigen Sitzung der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt haben die Abgeordneten einen Beschluss über die anzustrebenden Kriterien für das STARK III-Programm gefasst. Dies kommentiert der bildungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Hardy Peter Güssau, wie folgt:
„Zurzeit besteht Handlungsbedarf bei der Klärung der Frage, welche Parameter für die Richtlinie zum STARK III-Programm gelten sollen. Wir wollen als Fraktion ein Zeichen setzen. Es soll deutlich werden, dass die CDU-Fraktion eine Angleichung der Kriterien zu STARK III mit den Vorgaben der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung anstrebt.
Konkret bedeutet das: Die CDU-Fraktion will alle Grundschulen, die die Bestandsfähigkeit von 60 Schülerinnen und Schülern laut SEPL-VO erreichen, auch in den Genuss der Förderung im Rahmen der Zweckbindungsfrist (15 Jahre) über STARK III kommen lassen.
Unserer Auffassung nach ist es erstrebenswert, nach Einführung der Grundschulverbände diese dann in die Schulbauförderung einzubeziehen. Auch in Zukunft sind Strukturfondsmittel der EU für diese Zwecke weitestgehend einzusetzen. Wo dies nicht möglich ist, sind Landesmittel bereitzustellen.“