Finanzausgleich an Finanzkraft der Länder ausrichten
Zu den Ergebnissen der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin äußern sich der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, André Schröder, sowie die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Finanzen der CDU-Fraktion, Eva Feußner:
„Für die Herstellung und Wahrung gleichwertiger Lebensverhältnisse in den Ländern ist bei der Reform des Länderfinanzausgleichs (LFA) die finanzielle Handlungsfähigkeit dieser maßgeblich. Die Verfassung sieht dafür einen an-gemessenen Ausgleich der Finanzkraftunterschiede der Länder vor. Die Balance zwischen Eigenstaatlichkeit, kommunaler Selbstverwaltung und bundesstaatlicher Solidargemeinschaft muss auch in Zukunft gewahrt bleiben. Ziel des LFA darf es auch künftig nicht sein, die finanzielle Ausstattung der Länder vollständig zu nivellieren. Darüber hinaus sollte die Finanzkraft der Kommunen künftig gänzlich berücksichtigt werden.
Der LFA soll grundsätzlich als Instrument eines horizontalen Finanzausgleichs zwischen den Ländern erhalten bleiben und sich künftig primär nach der Finanzkraft der Länder richten. Ein überwiegend an Bedarfen orientiertes Ausgleichssystem bietet starke Anreize, ‚Bedürftigkeit zu produzieren‛. Ein solches System lehnt die CDU-Fraktion ab. Vor allen Dingen wollen wir, dass es für die Empfängerländer deutliche Anreize gibt, ihre Einnahmesituation zu verbessern. Gleichzeitig soll bei den Geberländern das Ergebnis ihrer erfolgreichen Politik in Form von Einnahmesteigerungen nicht vollständig durch den LFA aufgezehrt werden.
Sachsen-Anhalt ist auch 25 Jahre nach der Deutschen Einheit auf den Finanzausgleich angewiesen. Nur die Zuweisungen garantieren annähernd gleiche Lebensverhältnisse, denn die ostdeutschen Länder haben immer noch die geringsten Steueraufkommen.“