Feußner: Fraktion berät über Zeitplan für Nachtragshaushalt am ersten September
Die finanzpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Eva Feußner, zur Debatte um den Nachtragshaushalt:
„Die CDU-Landtagsfraktion wird über den Zeitpunkt der Verabschiedung des Nachtragshaushaltes auf ihrer kommenden Fraktionssitzung beraten und dann eine Entscheidung treffen. Als Haushaltsgesetzgeber ist der Landtag und nicht die Landesregierung für die Verabschiedung des Nachtragshaushaltes zuständig.
Schon jetzt ist aber klar, dass aufgrund der deutlich erhöhten Flüchtlingszahlen das Haushaltsrisiko weiter gestiegen ist und wir möglichst Klarheit über die anteilige Kostenerstattung des Bundes benötigen, bevor der Haushalt verabschiedet wird. Die Landkreise, die auf die Hilfe des Landes warten, dürfen nicht einfach um einen Monat vertröstet werden.
Daher will die CDU-Landtagsfraktion unabhängig vom Zeitpunkt der Verabschiedung des Nachtrages ein klares Signal der Kommunalentlastung geben.
Aus der Städtebauförderung kennen wir den Mechanismus einer vorzeitigen Freigabe von Landesmitteln, bevor der Bund seine Fördergrundlagen geschaffen hat.“