Es bleibt bei der Regelung im Abgeordnetengesetz
Zur heute diskutierten Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung erklären der CDU-Fraktionsvorsitzende, André Schröder, und die SPD-Fraktionsvorsitzende, Katrin Budde:
„Die Fraktionen von CDU und SPD haben in der heutigen Finanzausschusssitzung das Ziel verfolgt, auf der Basis des parteiübergreifenden Kompromisses zur Parlamentsreform die Abgeordnetenentschädigung weiterhin an das Richtergehalt R1 zu binden und entsprechend der Übernahme der Tariferhöhung für die Beamten auch die Grundentschädigung für Abgeordnete entsprechend anzupassen. Da wir feststellen müssen, dass dieser Vorschlag von den anderen Fraktionen des Landtages nicht mitgetragen wird, werden wir den Vorschlag nicht weiter verfolgen. Es bleibt bei der Regelung im Abgeordnetengesetz.“