Erbschaftssteuer wird der Bedeutung der mittelständischen Familienunternehmen gerecht
Heute wurde im Bundes-Kabinett der Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble zur Erbschaftssteuerreform beschlossen. Dazu äußert sich die finanzpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Eva Feußner:
„Über 90 Prozent aller aktiven Unternehmen in Deutschland sind Familienunternehmen und stehen irgendwann vor der Frage der Unternehmensnachfolge. Zwischen Erbschaftsteuer und Generationenwechsel besteht ein direkter Zusammenhang. Gerade die familiengeführten Unternehmen waren es, die auch in Krisenzeiten den Großteil der Arbeitsplätze erhalten haben und deshalb von großer volkswirtschaftlicher Bedeutung sind. Bereits auf der Frühjahrskonferenz der Haushalts- und Finanzexperten der Union wurde beschlossen, dass eine Erbschaftsteuerreform mit Augenmaß durchgeführt werden muss, um der besonderen Bedeutung der mittelständischen Familienunternehmen gerecht zu werden.
Daher begrüßen wir die nun getroffene Entscheidung des Kabinetts zur Erbschaftssteuerreform ausdrücklich. Mit dem erzielten Kompromiss werden die Vorgaben zur Verschonung von Firmenerben weiter gelockert. Sie fallen weniger scharf aus als zunächst geplant. Mit diesem Entschluss wird die Wirtschaft entlastet, was uns besonders für die Unternehmen in Sachsen-Anhalt freut.“
Hintergrund:
Die Anhebung der Freigrenze bis zu einer Bedürfnisprüfung soll auf 26 Millionen Euro je Erbfall erfolgen, geplant waren ursprünglich 20 Millionen Euro. Die Schwelle bei Familienunternehmen mit Kapitalbindungen liegt nun nicht mehr bei 40 Millionen Euro, sondern bei 52 Millionen.