Ehe und diskriminierungsfreie Lebenspartnerschaft statt Ehe für alle
Zur heutigen Landtagsdebatte „Ehe für alle“ erklärt Edwina Koch-Kupfer, gleichstellungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„In gleichgeschlechtlichen Partnerschaften werden Werte gelebt, die grundlegend für unsere Gesellschaft sind. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften sollen Respekt und Anerkennung erfahren. Gleichgeschlechtliche Paare können eine staatliche anerkannte und legalisierte Verbindung eingehen. Seit Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes im Jahr 2001 gibt es eine weitgehende Gleichbehandlung von Lebenspartnern und Eheleuten.
In vielen wesentlichen Bereichen sind Lebenspartner mit Ehegatten gleichgestellt. Das Ehegattensplitting gilt nunmehr auch für Lebenspartnerschaften, so dass Lebenspartner wie Ehegatten vom Splittingvorteil bei der Einkommenssteuer profitieren. Im letzten Jahr wurden die Regelungen zur Sukzessivadoption im Bundestag umgesetzt. Wir als CDU treten Diskriminierung und Homophobie entgegen.
Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene wurde daher im Jahr 2013 festgelegt, die bestehenden Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität in allen gesellschaftlichen Bereichen zu beenden. Genau dies geschieht nun im Bundestag durch die Beratungen eines Gesetzes zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner. Die CDU-Fraktion begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Die Ausdehnung zahlreicher Vorschriften auf die Lebenspartnerschaft ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zur umfassenden rechtlichen Angleichung von Ehe und Lebenspartnerschaft.“