Dublin-Verfahren ist grundsätzlich sinnvoll
Zur Landtagsdebatte „Dublin-Übereinkunft überwinden“ erklärt Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Das Dublin-System ist grundsätzlich sinnvoll, denn es verpflichtet jeden Mitgliedsstaat dazu, die europäischen Standards zu achten, etwa im Asylverfahren und bei der Durchführung des Verfahrens. Die Grundidee des Dublin-Verfahrens zeigt, dass die Europäische Union der Menschenwürde der Asylsuchenden einen hohen Stellenwert beimisst.
Nicht das Dublin-Verfahren ist das Problem, sondern die fehlende konsequente Anwendung der Dublin-Verordnungen. Ein Blick auf die nackten Zahlen lohnt sich: Im Jahr 2014 stellten laut der Statistikbehörde Eurostat einer von drei Asylbewerbern, der in die EU-Länder und nach Norwegen, Liechtenstein, Island und die Schweiz kamen, seinen Antrag in Deutschland. Da können wir nicht mehr von einer gerechten Verteilung in Europa sprechen. Im letzten Jahr wurden in Deutschland 172.945 Erstanträge gestellt, in Großbritannien waren es nur 31.070 und in Spanien sogar nur 5460. Im Juni letzten Jahres meldeten Estland 15, Slowenien 25, die Slowakei 30 sowie Kroatien, Litauen und Portugal jeweils 35 Asylgesuche.
Auch aus diesen Gründen hat die EU-Kommission in ihrer Migrationsagenda Maßnahmen zur Migrations- und Flüchtlingspolitik vorgestellt, die auch Vorschläge zur Verteilung der Asylbewerber innerhalb Europas enthält und auf eine gerechte Verteilung der Flüchtlinge in Europa dringt. Die EU-Kommission bekennt sich zu den Dublin-Regelungen, möchte jedoch bei hohen Asylbewerberzahlen die zusätzliche Umverteilung nach bestimmten Kriterien wie Bevölkerung und bisherige Aufnahmeleistung vornehmen. Es ist richtig darüber nachzudenken, das Dublin-System zu modifizieren, um zum Beispiel durch eine Umverteilung von Flüchtlingen auf einzelne Mitgliedsstaaten eine gerechte Lastenverteilung auf europäischer Ebene in bestimmten Ausnahmesituationen erreichen zu können.
Was aber definitiv keine Lösung ist, das ist die Umsetzung der Forderung der LINKEN und GRÜNEN, dass sich ein Asylbewerber zukünftig aussuchen können soll, in welchem Mitgliedsland er einen Asylantrag stellen möchte. Die Folge wäre, dass der Anreiz für Länder wie Italien oder Griechenland, sich an europäische Standards zu halten und für ordentliche humanitäre Bedingungen zu sorgen, noch viel geringer wäre und Deutschland würde aufgrund der im europäischen Vergleich guten Unterbringung und Versorgung nicht nur den Großteil, sondern fast alle Antragsteller aufnehmen.“