Das Tierwohl des einzelnen Tieres ist entscheidend!
Zu den Anträgen hinsichtlich der Tierhaltung auf der heutigen Landtagssitzung erklären der landwirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Bernhard Daldrup, und die stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion und Rednerin im Plenum, Gabriele Brakebusch:
„Wir werden uns weiterhin für klare und transparente Regeln für die Tierhaltung einsetzen. Das Tierwohl des einzelnen Tieres ist entscheidend! Die gesellschaftliche Akzeptanz für Stallneubauten darf nicht durch Missstände in einigen wenigen Betrieben auf das Spiel gesetzt werden. Jeder Stallneubau bedeutet auch ein Mehr an Tierwohl.
Die CDU-Fraktion ist nicht überzeugt, dass die Tiergesundheit gesteigert wird, wenn eine Region einen zugewiesenen Tierschlüssel erhält und ein Bundesgesetz eine konkrete Obergrenze z. B. an Paarhufern je Landkreis festschreibt. Im Umkehrschluss würde dies bedeuten: Wenn ich eine Milchkuh kaufe, die eine Großvieheinheit zu viel sein könnte, muss dann mein Nachbar erst zwei Schweine schlachten, damit die regionale Tierdichte stimmt? Und das im Namen des Tierwohls?! Dies kann nicht im Interesse des Tieres, nicht im Interesse der Landwirtschaft und nicht im Interesse des Verbrauchers sein.
Natürliche Bestandsgrenzen ergeben sich aus den steigenden Umwelt- und Tierschutzstandards. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN blenden hierbei komplett aus, dass diese Entwicklung jedoch, wie beim Einführen der Gruppenhaltung bei Sauen, zur Aufgabe von kleinen Betrieben führt.
Der Fall Straathof zeigt, dass die Behörden ordnungsgemäß die Einhaltung von Standards kontrollieren und von der Möglichkeit der Sanktionen Gebrauch machen.
Wir wollen und werden im Ausschuss auch weiterhin eine konstruktive und sachliche Diskussion führen, die zur weiteren Entwicklung der ländlichen Räume und Tierhaltungsanlagen beiträgt. Dabei sollten wir die Wissenschaft und berufsständische Vertreterinnen und Vertreter mit einbeziehen.“