CDU hat sich für höhere Richterbesoldung stark gemacht
Im Ausschuss für Finanzen wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt beraten. Dazu äußert sich Eva Feußner, die finanzpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Die Gesamt-Nachzahlung der Besoldung für die Richter und Staatsanwälte wurde im Ausschuss für Finanzen für die Jahre 2008 bis 2014 auf ca. 900.000 Euro festgelegt. Der Gesetzentwurf des Finanzministeriums wurde somit bestätigt. Ob diese Nachzahlung wirklich angemessen ist, wird sich zeigen, da sie lediglich einem Plus von vier bis sechs Euro monatlich entspricht.“
Andreas Schachtschneider, Mitglied der Arbeitsgruppe Finanzen, ergänzt: „Angesichts der Notwendigkeit einer angemessenen und verfassungskonformen Richterbesoldung hat die CDU-Fraktion einen höheren Nachzahlungsbetrag für sinnvoll gehalten, konnte sich aber trotz fachlich intensiver Argumentation gegenüber dem Koalitionspartner nicht durchsetzen.“
Hintergrund:
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil vom 5. Mai 2015 unter anderem festgestellt, dass die Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppe R 1 der Jahre 2008 bis 2010 in Sachsen-Anhalt verfassungswidrig bemessen waren. Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, an dieser Stelle nachzubessern.
Die Höhe der Nachzahlung für die einzelnen Jahre bemisst sich wie folgt: