Borgwardt: Sachsen-Anhalt hat das Thema Opferschutz in den Fokus gerückt
Zur Regierungserklärung „Opfer schützen – Sachsen-Anhalt geht mit gutem Beispiel voran“ erklärt Siegfried Borgwardt, rechtspolitischer Sprecher und Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Tragende Säule der Programmatik der CDU-Fraktion in der Justizpolitik ist neben einer konsequenten Strafverfolgung der Grundsatz: ‚Opferschutz vor Täterschutz‛. Opfer von Straftaten haben ein Recht auf Anerkennung, Unterstützung und Schutz. Dies gewährleisten zu können, ist uns ein zentrales Anliegen.
Die Landesregierung hat nunmehr dem Hohen Haus und der Öffentlichkeit nach zahlreichen Fach- und Informationsveranstaltungen den Interministeriellen Opferschutzbericht vorgelegt. Die Kabinettsvorlage umfasst zahlreiche Maßnahmen, wie Opfer von Straftaten hierzulande unterstützt werden können, sowie verschiedene Projekte und Einrichtungen in Sachsen-Anhalt, die dazu beitragen. Durch die erfolgte Fortschreibung des Interministeriellen Opferschutzberichtes wurde damit neben dem Strafvollzugsgesetz, dem Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz und der Justizvollzugsstrukturreform ein weiterer Schwerpunkt der Koalitionsvereinbarungen für den Bereich der Justiz in diese Wahlperiode abgearbeitet.
Sachsen-Anhalt ist auf dem Gebiet des Opferschutzes gut aufgestellt. Der Landtag und die Landesregierung haben in dieser Wahlperiode die Anstrengungen im Bereich des Opferschutzes verstärkt sowie verschiedene Maßnahmen entwickelt und erfolgreich umgesetzt. Die CDU-Fraktion hält es daher für notwendig, dass der Interministerielle Opferschutzbericht auch in der nächsten Wahlperiode fortgeschrieben wird. Im Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung wurde deutlich, dass es noch verschiedene Vorhaben gibt, die wir über das bisher Geschaffene hinaus in der nächsten Wahlperiode angehen wollen.
Auf der Agenda der CDU-Landtagsfraktion steht:
– die personenbezogenen Daten von Tatopfern und anderer Zeugen sollen besser geschützt werden
– die Gründung einer Opferschutzstiftung des Landes mit dem Ziel, dass Opfer von Straftaten noch schneller und effizienter Hilfe bekommen, halten wir für überlegenswert
– die verlässliche Finanzierung der Frauenhäuser, Beratungs- und Interventionsstellen muss im Rahmen der nächsten Haushaltsberatungen schnellstmöglich angegangen werden (möglicherweise kann dies bereits im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens geschehen, damit die notwendige Korrektur nicht erst im Haushaltsberatungsverfahren vorgenommen werden muss)
– wir sprechen die Bitte an die Gerichte und Staatsanwaltschaften wiederholt aus, die Opferarbeit und damit beschäftigten Einrichtungen durch im Ermittlungs- und Strafverfahren verhängte Geldauflagen besser zu berücksichtigen (im Rahmen der Regierungserklärung hat die Landesregierung bereits angekündigt, dass unter Beachtung der richterlichen Unabhängigkeit konkrete Vorschläge zu erarbeiten sind, wie die finanzielle Unterstützung der Opferarbeit durch Geldauflagen gestärkt werden kann)
Weiterhin brauchen wir auch im Rahmen der Gesamtkonzeption der Rechtsmedizin Sachsen-Anhalt eine auf Dauer sichergestellte Finanzierung der für die Straftatopfer kostenlosen Untersuchungen in den Opferschutzambulanzen an den Standorten Halle und Magdeburg. Darüber hinaus halten wir verbesserte Maßnahmen der ärztlichen Leichenschau, eine Verstärkung der Behandlungsangebote für Patientinnen und Patienten mit Traumaerfahrungen sowie die Ausgestaltung und Organisation der psychosozialen Prozessbegleitung in Umsetzung des Bundesgesetzes zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren für notwendig.“
Hintergrund:
Die CDU-Fraktion möchte sich ausdrücklich bei der Landesregierung dafür bedanken, dass jede Bürgerin und jeder Bürger im Internet unter dem Stichwort ‚Opferschutz – Opferhilfe – Opferrechte – Sachsen-Anhalt‛ sofort wesentliche Informationen erhalten kann. Auf der Internetseite www.opferschutz.sachsen-anhalt.de werden Flyer, Broschüren, Merkblätter und nützliche Hinweise zu den Themen Opferschutz, Opferberatung, Zeugenbetreuung des Sozialen Dienstes sowie Informationen zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und vor Gewalt gegen Frauen bereit gestellt. Ganz wichtig ist auch das Aufzeigen der Rechtsgrundlagen, also welche Rechte Verletzte und Geschädigte im Strafverfahren haben und welche Voraussetzungen an eine Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz bestehen.