Borgwardt: Landesbeauftragte soll neue Aufgaben bekommen
Zur Aufarbeitung und Vermittlung staatlicher Repressions- und Verfolgungspolitik in der ehemaligen DDR will die CDU ein „Gesetz über den Beauftragten des Landes zur Aufarbeitung der SED-Diktatur“ auf den Weg bringen. Das beschloss die Fraktion auf ihrer heutigen Klausurtagung in Brehna bei Bitterfeld. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Siegfried Borgwardt:
„Wir sind uns mit der SPD grundsätzlich einig, das Amt der Landesbeauftragten für die Stasiunterlagen neu auszurichten. Bisher ging es im weitesten Sinne um Opferberatung. Die Beschränkung der Aufarbeitung auf die Behörden der Staatssicherheit wird den vielen Einzelschicksalen mit anderen Unrechtserfahrungen in der DDR und aus der Zeit nach dem 8. Mai 1945 nicht gerecht. Diese Unrechtserfahrungen, die weit über die Staatssicherheit hinausgehen, gilt es gleichermaßen aufzuarbeiten.
Budgeterhöhungen für die Landesbeauftragte sind mit unserem Gesetzentwurf nicht verbunden. Mit den Aufgaben verändern sich aber auch die Bezeichnung und die institutionelle Zuordnung des Amtes. Die Landesbeauftragte für die Aufarbeitung der SED-Diktatur soll im Unterschied zur bisherigen Anbindung an das Justizministerium das Amt künftig für den Landtag ausführen. Der Landtagspräsident soll die Rechts- und Dienstaufsicht übernehmen. Außerdem wird mit unserem Vorschlag vermieden, dass die Beauftragtenstelle längere Zeit unbesetzt bleibt, wie das in der Vergangenheit der Fall war. Wir wollen die Amtszeit bis zu sechs Monate verlängern können, wenn nach Ablauf der normalen Amtszeit der Landtag noch keine Wahl getroffen hat.“