Bei bestehenden und geplanten Windkraftanlagen den Artenschutz verstärken
Auf der heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt wurde mit Experten der von den Regierungsfraktionen in den Landtag eingebrachte Antrag zum Artenschutz an Windkraftanlagen beraten. Dazu erklärt der umweltpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Thomas Leimbach:
„Das heutige Fachgespräch im Ausschuss hat noch einmal gezeigt, dass unser Anliegen wichtig und richtig ist. So hat die Vogelschutzwarte über die starke Gefährdung des Rotmilans referiert, die durch die Windkraftanlagen entsteht. Da das Land für diese Art eine besondere Verantwortung trägt, da das Hauptverbreitungsgebiet dieser gefährdeten Art im Land liegt, ist es wichtig, sich mit Schutzmaßnahmen auseinanderzusetzen. Wir begrüßen in dem Zusammenhang auch die im Artenhilfsprogramm für den Rotmilan von der Landesregierung erarbeiteten Empfehlungen für bestehende Anlagen. Darüber hinaus gibt es beispielsweise neue Empfehlungen für Abstandsregelungen an Windkraftanlagen der staatlichen Vogelschutzwarten, die Berücksichtigung finden sollten.
Aufschlussreich waren auch die Ausführungen des Vertreters der Referenzstelle für Fledermausschutz zur besonderen Betroffenheit von Fledermäusen. So quert ein Großteil der über große Strecken wandernden Fledermausarten, zu dessen Schutz sich Deutschland bereits in der Berner Konvention verpflichtet hat, unser Land. Gerade die sehr stark vom Aussterben bedrohten Fledermausarten wurden bei einer eigenen Studie der Referenzstelle als Schlagopfer unter Windkraftanlagen aufgefunden.
Wir unterstützen die Landesregierung in ihrem Bemühen, den Dialog mit Windkraftanlagenbetreibern zu suchen, um zusammen einen Leitfaden für geplante und bestehende Anlagen zu erstellen. Genau diese aktive Problemlösung entspricht unserem Antrag im Landtag. Allerdings liegen bislang in Deutschland nur wenige systematische Erhebungen über Schlagopfer auch in Bezug auf Fledermäuse vor. Da der Forschungsbedarf und auch die Betroffenheit im Land Sachsen-Anhalt hoch ist, haben wir ein Modellprojekt angeregt.“
Hintergrund
Das Sterben wild lebender Tiere an Windkraftanlagen trägt mit dazu bei, dass vom Aussterben bedrohte Arten Verluste erleiden. Es sind in den vergangenen Jahren einige Studien erschienen, die die Ursachen, Häufigkeit und Risiken diesbezüglich untersuchen. Neueste Studien zeigen z. B., dass beispielsweise bei in Bäumen lebenden Fledermausarten eine Kollision daran liegt, dass diese Windkraftanlagen mit Bäumen verwechseln, da die Windströmungen der Windkraftanlagen offensichtlich der von hohen Bäumen entspricht. Dies tun die Tiere jedoch nur, wenn sich die Rotorblätter langsamer als gewöhnlich drehen. Sie schlagen deshalb vor, Windkraftanlagen bei niedrigen Windgeschwindigkeiten ganz abzuschalten. Außerdem haben sich die blinkenden, roten Warnlampen für Flugzeuge auch für den Artenschutz und hier insbesondere für Fledermäuse als hilfreich erwiesen. Die Landesregierung sollte diese Erkenntnisse nutzen und mit den Betreibern von Windkraftanlagen in einen Dialog treten, um den Artenschutz an Windkraftanlagen weiter zu verbessern.