CDU-Fraktion begrüßt rechtliche Angleichung – Begriffliche Unterscheidung ist keine Diskriminierung
Zur Landtagsdebatte „Ehe für alle“ erklärt Siegfried Borgwardt, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„In Umsetzung der Koalitionsvereinbarung wird derzeit der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner im Bundestag beraten. Der Gesetzentwurf sieht zur Vereinheitlichung der Rechtsordnung in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen gleichstellende Regelungen für Ehe und Lebenspartnerschaft vor. Die CDU-Fraktion begrüßt die Ausdehnung zahlreicher Vorschriften auf die Lebenspartnerschaft als einen weiteren Schritt auf dem Weg zur umfassenden rechtlichen Angleichung von Ehe und Lebenspartnerschaft.
Keine Frage, in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften werden Werte gelebt, die grundlegend für unsere Gesellschaft sind. Durch den Gesetzentwurf zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner wird nunmehr eine noch umfassendere rechtliche Angleichung von Ehe und Lebenspartnerschaft erfolgen. Damit bleiben tatsächlich nur noch die beiden viel diskutierten Punkte der Begrifflichkeit ‚Ehe‛ und die Volladoption übrig, die zur vollkommenen Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe führen.
Und das sage ich ganz deutlich: Eine begriffliche Unterscheidung ist nicht mit einer Diskriminierung gleichzusetzen. Das sollte man nicht verwechseln. Bei der Einführung der Lebenspartnerschaft durch die damalige rot-grüne Bundesregierung war diese Unterscheidung klar gewollt, auch wenn dies einige nunmehr gern unter den Teppich kehren möchten.“