Aufgabenträger und Task-Force nicht mit Berichtspflichten beschäftigen
Die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD haben den Antrag der Oppositionsfraktion DIE LINKE „Arbeit der Task-Force Satzungsrecht für altangeschlossene Grundstückseigentümer (Herstellungsbeitrag II) auf der heutigen Landtagssitzung abgelehnt. Dazu erklärt Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Die Koalitionsfraktionen haben im letzten Jahr in Reaktion auf die höchstrichterliche Rechtsprechung eine 10-jährige Verjährungshöchstfrist in das Kommunalabgabengesetz eingeführt. Diese Verjährungshöchstfrist eröffnet nunmehr allen Beitragsschuldnern Klarheit darüber, wann sie mit einer Inanspruchnahme nicht mehr zu rechnen brauchen.
Wir haben damit in Sachsen-Anhalt eine im Vergleich zu anderen Bundesländern sehr kurze Verjährungsregelung für den Vorteilsausgleich geschaffen. Gleichwohl haben wir die Bedenken der Kommunalen Familie und der Aufgabenträger berücksichtigt. Wir haben drohende Einnahmeausfälle bei den kommunalen Aufgabenträgern nicht aus den Augen verloren und daher eine rechtlich vertretbare Möglichkeit der Einnahmebeschaffung für diese sogenannten Altfälle geschaffen, um insbesondere einen Gebührenanstieg für die Bürger oder eine Geltendmachung über das FAG zu verhindern. Die Regelung der materiellen Ausschlussfrist und die Übergangsregelung, nach der noch bis Ende nächsten Jahres entsprechende Beiträge erhoben werden können, sind ein guter Kompromiss.
Da der Aufwand für die Bemessung insbesondere des Herstellungsbeitrags II nicht unkompliziert ist, hat die Landesregierung eine Task-Force eingerichtet, die den Aufgabenträgern für eine möglichst vollständige Beitragserhebung beratend zu Seite stehen soll, um auch in Einzelfällen, also auch bei Bedarf in Fragen der Kalkulation, Hilfestellung zu geben. Die Aufgabe, Beiträge festzusetzen, obliegt jedoch den kommunalen Aufgabenträgern und nicht der Task-Force. Die Aufgabenträger müssen die Altfälle bis Jahresende zur Abrechnung bringen. Das Volumen wird hierbei jedoch nicht den von den Spitzenverbänden geschätzten Betrag von über 100 Millionen Euro erreichen. Ab dem 1. Januar 2016 sind diese Fälle jedoch endgültig erledigt. Das Antragsbegehren der Fraktion DIE LINKE wurde im Innenausschuss umfassend durch die Befassung ‚Umsetzung der Änderungen im Kommunalabgabengesetz‛ abgearbeitet. Wir sollten die Aufgabenträger und die Task-Force ihre Aufgaben machen lassen und sie nicht mit unnötigen Berichtspflichten in den Fachausschüssen beschäftigen.“