Asylrecht seinem Schutzzweck entsprechend anwenden und durchsetzen
Um die Aufnahmefähigkeit und Aufnahmebereitschaft für Flüchtlinge und politisch Verfolgte zu erhalten, muss das Asylrecht seinem Schutzzweck entsprechend angewandt und durchgesetzt werden, während Migranten nachdrücklicher als bisher auf arbeitsmarktbezogene Aufenthaltstitel verwiesen werden sollen. Innerhalb der Europäischen Union gilt es die mit der Flüchtlingsaufnahme verbundenen Lasten gerechter zu verteilen, und der Bund soll sich von 2016 dauerhaft und strukturell stärker an den gesamtstaatlichen Kosten für Asylbewerber und Flüchtlinge beteiligen. Das sind die Grundlinien eines Beschlusses zur Asyl- und Flüchtlingspolitik, den die Fraktionsvorsitzendenkonferenz von CDU und CSU heute in Magdeburg gefasst hat.
„Deutschland ist gegenwärtig in einem Ausmaß Ziel von Asylbewerbern, Flüchtlingen und Migranten, wie seit Anfang der 90er Jahre nicht mehr. Das stellt Bund, Länder, Kommunen und Gesellschaft vor enorme Herausforderungen“, sagte der Vorsitzende der Konferenz, Thüringens CDU-Fraktionsvorsitzender Mike Mohring. „Der Beschluss enthält unter anderem Forderungen und Vorschläge, mit denen das Asylrecht wieder stärker auf seinen eigentlichen Schutzzweck zurückgeführt werden soll“, erklärte Mohring. Er warnte zugleich vor Illusionen: „Wunder sind nicht zu erwarten, da die politischen Handlungsmöglichkeiten durch europäisches und deutsches Recht und die Rechtsprechung stark eingeschränkt sind.“
Die Fraktionsvorsitzendenkonferenz steht nach den Worten des Vorsitzenden der gastgebenden CDU-Fraktion, André Schröder, „grundsätzlich hinter der Linie der Bundesregierung, die Anträge von Asylbewerbern mit schlechter Bleibeperspektive zügig abzuarbeiten, die abgelehnten Antragsteller zur freiwilligen Ausreise anzuhalten oder den Aufenthalt durch Abschiebung zu beenden“. Diese Bewerber sollen nach dem Willen der Fraktionsvorsitzenden auch nicht mehr auf die Kommunen verteilt werden. Die Unionspolitiker begrüßen die von der Bundesregierung angestoßenen Maßnahmen zur Durchsetzung des Asylrechts und sehen die Länder in der Pflicht, ihren Teil zu erfüllen. „Ein Winterabschiebestopp, wie zum Beispiel in Thüringen geschehen, ist mit Sicherheit das falsche Signal“, so Mohring. Asylbewerber selbst sollen wirkungsvoller angehalten werden, bei der Prüfung ihrer Anträge mitzuwirken und die einschlägigen Regelungen nicht zu unterlaufen.
Auf der anderen Seite halten es die Unionsfraktionsvorsitzenden für notwendig, stärker auf die Möglichkeiten zur Zuwanderung zur Arbeitsaufnahme, zur Ausbildung oder zum Studium hinzuweisen. „Nicht wenige, die einen Asylantrag stellen, könnten auch über die Regelungen im Aufenthaltsgesetz nach Deutschland kommen“, ist Schröder überzeugt. Der Beschluss enthält Forderungen, wie für diese Menschen und Flüchtlinge und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive die Sprachförderung und sonstigen Integrationsmaßnahmen verbessert werden können. „Hier muss die Willkommenskultur ansetzen und eine Win-Win-Situation schaffen. Denn auf Fachkräfte ist Deutschland angewiesen“, so Mohring abschließend.
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