Asylrecht seinem Schutzzweck entsprechend anwenden
Zur heute durch das Innenministerium bekannt gegebenen Abschiebung von ausreisepflichtigen Asylbewerberinnen und Asylbewerbern erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Jens Kolze:
„Diejenigen, für die kein Asylgrund besteht, da sie politisch nicht verfolgt werden oder aus einem sicheren Herkunftsland kommen und die auch keinen anderen Flüchtlingsschutz genießen oder die Voraussetzungen für eine Zuwanderung in unser Land erfüllen, sind rückzuführen. Die Entscheidung hierüber muss zeitnah erfolgen und konsequent durchgesetzt werden. Eine Beschleunigung der Asylverfahren nutzt nichts, wenn diese Menschen trotz Ablehnung nicht abgeschoben werden.
Nicht alle zu uns Kommenden können Gründe für eine Aufnahme als Asylberechtigter oder Flüchtling vorbringen. So kommt ein nicht geringer Teil der Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus Staaten, in denen ihnen keineswegs eine politische Verfolgung droht. Bei vielen liegen wirtschaftliche Motive vor, die zum Verlassen der Heimat geführt haben.
Um die Aufnahmefähigkeit und Aufnahmebereitschaft für Flüchtlinge und politisch Verfolgte zu erhalten, muss das Asylrecht seinem Schutzzweck entsprechend angewandt und durchgesetzt werden. Es darf auch nicht vergessen werden: 2015 sind dreimal mehr Asylbewerberinnen und Asylbewerber vom Westbalkan nach Deutschland gekommen als aus Syrien. Die Anträge dieser Personen müssen aus rechtlichen Gründen jedoch nahezu immer abgelehnt werden.
Wir gehen davon aus, dass in allen heute bekannt gewordenen Abschiebefällen die Ausreisepflicht bestand und rechtmäßig umgesetzt worden ist.“