Asyl- und Flüchtlingspolitik differenzierter diskutieren
Auf der heutigen Landtagssitzung wird der Antrag „Integration von Flüchtlingen durch konkrete Maßnahmen verbessern“ beraten. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Jens Kolze:
„Ich finde es schade, dass die schwierigen Herausforderungen der Asyl- und Flüchtlingspolitik zunehmend nicht hinreichend differenziert diskutiert werden. Menschen, die wegen politischer Verfolgung oder menschenrechtswidriger Behandlung in ihrer Heimat zu uns kommen, können bei uns Aufnahme erwarten. Dabei müssen wir für Asylsuchende und Geduldete auch die Maßnahmen der Integration und die Zugänglichkeit zum Arbeitsmarkt und zu Bildungsangeboten weiter verbessern. Auch wenn in dieser Wahlperiode auf Bundes- und Landesebene hier bereits viel erreicht worden ist, werden wir nicht müde sein, weiterhin gezielt initiativ tätig zu werden. Zum Beispiel werden wir über eine weitere Verbesserung der schulischen, beruflichen und sprachlichen Qualifikation beraten, damit diese Menschen noch schneller und besser auf dem Arbeitsmarkt integriert werden können.
Diejenigen, für die allerdings kein Asylgrund besteht, da sie politisch nicht verfolgt werden und die auch keinen anderen Flüchtlingsschutz genießen oder die Voraussetzungen für eine gesteuerte Zuwanderung in unser Land erfüllen, sind rückzuführen. Die Entscheidung hierüber muss zeitnah erfolgen und konsequent durchgesetzt werden. Eine Beschleunigung der Asylverfahren nutzt nichts, wenn diese Menschen trotz Ablehnung nicht abgeschoben werden, weil sie die von den Grünen vorgeschlagenen Maßnahmen der Integration genießen. Dies würde andernfalls ein Bleiberecht für alle durch die Hintertür bedeuten, das wir jedenfalls ablehnen.
In diesem Zusammenhang befürwortet die CDU-Fraktion ausdrücklich, dass Asylantragsteller, die aus sicheren Herkunftsländern stammen und bei denen daher von vornherein zu erwarten ist, dass ihr Asylantrag abgelehnt wird, zukünftig nicht mehr auf die Kommunen verteilt werden sollen und sie stattdessen für die Dauer des Asylverfahrens in der zentralen Aufnahmeeinrichtung zu belassen.“