Änderung wird der Flüchtlingssituation gerecht
Zur heutigen Debatte über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufnahmegesetzes und zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) äußert sich die finanzpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Eva Feußner:
„Wir, die Parlamentatier, sahen uns in der Pflicht, klare Grundlagen für die Höhe der Pauschale zu schaffen und haben nun eine Änderung im § 2 Abs. 6 des FAG vorgenommen, der die Anpassung der Pauschale vorsieht. Jeweils zum 31. März des Folgejahres wird die tatsächliche Kostenentwicklung des Vorjahres ermittelt, entsprechend angepasst und die Mehr- oder Minderkosten erstattet. Uns freut es, dass wir mit dieser Regelung, dieser Revisionsklausel ein Instrument gefunden haben, die die finanzielle Stabilität für unsere Kommunen für die Bewältigung des Flüchtlingsstroms sicherstellt.
Die CDU-Fraktion hat deshalb eine Minderung der Kürzungen im FAG vorgenommen, indem zusätzlich 50 Millionen Euro den Kommunen über die allgemeinen Schlüsselzuweisungen zukommen werden. Die generelle Kritik an der Auskömmlichkeit der FAG-Masse wird uns auch in der nächsten Wahlperiode weiter beschäftigen.
Es ist uns ein besonderes Anliegen, unsere Kommunen so finanziell auszustatten, dass sie ihre Aufgaben erfüllen können und aus eigener Kraft Haushaltskonsolidierung betreiben können.“