Zentrale Aussagen des SOG durch Verfassungsgericht bestätigt
Zur heutigen Entscheidung des Verfassungsgerichtes des Landes Sachsen-Anhalt zum Polizeigesetz (SOG) erklärt Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Die Novelle des SOG hatte zwei große Zielrichtungen: Rechtssicherheit auf der einen Seite sowie die Gewährleistung der Handlungsfähigkeit für die Polizei und die Sicherheitsbehörden zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten auf der anderen Seite. Fakt ist, dass die Novelle des SOG verbesserte Polizeibefugnisse geschaffen hat, die sich in anderen Bundesländern bewährt haben, auch in Ländern, in denen Grüne und Linke Regierungsverantwortung tragen.
Die aus unserer Sicht zentralen Regelungsinhalte der Gesetzesnovelle wurden durch das Landesverfassungsgericht mit dem heutigen Urteil in großen Teilen bestätigt.
Die CDU-Landtagsfraktion wird die Vorgaben des Landesverfassungsgerichtes des Landes Sachsen-Anhalt gesetzgeberisch innerhalb der vorgegebenen Frist umsetzen. Das politische Ziel der besseren Polizeibefugnisse bleibt richtig!“