Wahlrecht mit 16 koppelt Lebens- von Rechtswirklichkeit ab
Zur heutigen Debatte um den Entwurf eines Kinder- und Jugendteilhabegesetzes Sachsen-Anhalt erklärt der familienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Eduard Jantos:
„Dass die CDU-Fraktion einer Änderung der Landesverfassung sowie der Absenkung des Wahlalters skeptisch gegenübersteht, dürfte niemanden überraschen. Die Wahlberechtigung für Minderjährige ist ein Widerspruch in sich, weil sie das Wahlrecht von der Lebens- und Rechtswirklichkeit abkoppelt:
Wer noch 16 Jahre alt ist, darf zwar Mofa fahren, aber kein Auto lenken, zwar Bier trinken, aber keine hochprozentigen Alkoholika und ohne Erlaubnis der Eltern eine Diskothek nur bis Mitternacht besuchen. Heiraten darf man zwar ab 16, aber nur wenn ein Familiengericht dazu die Genehmigung erteilt und der Ehepartner bereits volljährig ist. Kaufverträge, die von Jugendlichen unter 18 Jahren geschlossen werden sind nach dem sog. ‚Taschengeldparagraph‛ (§ 110 BGB) nur wirksam, wenn sie aus Mitteln bezahlt werden, die von den Erziehungsberechtigten überlassen wurden.
Der innere Zusammenhang zwischen Wahlalter und Volljährigkeit konkretisiert sich in der Frage, warum jemand über die Geschicke der Gesellschaft mitentscheiden soll, den diese Gesellschaft noch nicht für reif genug hält, seine eigenen Lebensverhältnisse selbstständig zu regeln.“