Verfassungsauftrag wird umgesetzt
In seiner heutigen Sitzung hat der Landtag über den Entwurf eines Gesetzes über die Organisation der Landesverwaltung Sachsen-Anhalt (Organisationsgesetz Sachsen-Anhalt) debattiert. Dazu erklärt Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Minister Stahlknecht hat das Gesetz über die Organisation der Landesverwaltung Sachsen-Anhalt eingebracht. Hiermit wird dem Verfassungsauftrag aus Art. 86 Abs. 2 der Landesverfassung nachgekommen, wonach der allgemeine Aufbau der öffentlichen Verwaltung und ihre räumliche Gliederung durch ein Gesetz geregelt werden.
Mit diesem Vorhaben wird ein weiterer Punkt im Koalitionsvertrag für die 6. Wahlperiode abgearbeitet. CDU und SPD haben sich darauf verständigt, den allgemeinen Aufbau der öffentlichen Verwaltung und ihre räumliche Gliederung durch ein Landesorganisationsgesetz zu regeln. Gleichzeitig wird hierdurch der Beschluss des Landtages vom 19. Oktober 2006 aufgegriffen.
Der Gesetzentwurf orientiert sich an den Organisationsgesetzen anderer Bundesländer, z. B. Nordrhein-Westfalen, Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern. Der Gesetzentwurf soll zum einen allgemein die grundlegenden Bestimmungen zur Ausübung der Organisationshoheit für die unmittelbare Landesverwaltung und soweit erforderlich, die allgemeine räumliche Gliederung der Landesverwaltung regeln.“