Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren erreichen
Zur Änderung der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Richtlinie), die neu in Kraft getreten ist, äußert sich Jürgen Stadelmann, umweltpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Die Anpassung der UVP-Richtlinie ist insbesondere vor dem Hintergrund des Klimawandels und der Katastrophenabwehr sowie der Ressourceneffizienz erforderlich geworden.
Ziel der Richtlinie ist es, Projekte mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt vor der Genehmigungserteilung zu bewerten. Daher müssen deren mögliche Auswirkungen bewertet und die Öffentlichkeit in das Verfahren eingebunden werden. Dies soll in Zukunft noch transparenter und effizienter geschehen.
Wir begrüßen, dass die Mitgliedsstaaten die Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung nunmehr vereinfachen können, insbesondere was den Bau von Anlagen zum Hochwasserschutz betrifft. Hier sind wir mit der Dauer der Verfahren bisher unzufrieden und wollen, dass die Erkenntnisse der Hochwasserkatastrophen im Lande und deren Folgen mit in die Beratungen zur Umsetzung mit einfließen werden. Daher haben wir im Landtag bereits beschlossen (siehe Drs. 6/2509 http://www.landtag.sachsen-anhalt.de/intra/landtag3/ltpapier/drs/6/d2509vbs_6.pdf), dass die Verfahren zum Bau von Hochwasserschutzmaßnahmen beschleunigt werden müssen und dahingehend einige Vorschläge unterbreitet.
Mehr Bürgernähe wird durch die Auflage erreicht, dass die Berichte zur UVP verständlicher gefasst werden müssen. Auch müssen Behörden ihre Objektivität nachweisen, was Qualität und Inhalt der Berichte verbessern soll. Deutschland sollte die Vorschriften daher möglichst zeitnah umsetzen, die bis 16. Mai 2017 in allen EU-Mitgliedstaaten gelten sollen.“